Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben

Anlage - BLE-ÖLG-Kostenverordnung (BLEÖLGKostV)

V. v. 19.11.2003 BGBl. I S. 2358; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 92 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 05.12.2003; FNA: 7847-23-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage (zu § 2) Verzeichnis der Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach § 2 Absatz 2 des Öko-Landbaugesetzes


Anlage hat 2 frühere Fassungen

Gebühren-
nummer
GebührenverzeichnisGebühr in Euro
1Zulassung einer privaten Kontrollstelle nach
Artikel 27 Abs. 4 der Verordnung (EG)
Nr. 834/2007
 
1.1Erteilung der Zulassung 1.520 bis 9.780
1.2Änderung oder Verlängerung der Zulassung 51 bis 4.890
2Genehmigung zur Vermarktung von Erzeug-
nissen mit Hinweis auf den ökologischen
Landbau, die aus einem Drittland in die EU
eingeführt werden, gemäß Artikel 33 der Ver-
ordnung (EG) Nr. 834/2007 sowie gemäß
den Bestimmungen der Verordnung (EG)
Nr. 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften
zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
hinsichtlich der Regelung der Einfuhren
von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
aus Drittländern, hier insbesondere Artikel 19
 
2.1Erteilung der Genehmigung 82 bis 3.193
2.2Änderung oder Verlängerung der Genehmigung 55 bis 939
2.3Ausstellung der Originalbescheinigung für Ein-
fuhren aus Drittländern nach Artikel 6 der Ver-
ordnung (EG) Nr. 1235/2008
24
2.4Ausstellung von Zweit-/Mehrfachbescheinigun-
gen von der Originalbescheinigung nach Artikel 6
der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 je Exemplar
12
3Zulassung der Verwendung einer Zutat land-
wirtschaftlichen Ursprungs nach Artikel 19
Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 21 der Ver-
ordnung (EG) Nr. 834/2007
 
3.1Erteilung der Zulassung 47 bis 446
3.2Änderung oder Verlängerung der Zulassung 24 bis 235



Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes G. v. 7. August 2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879 m.W.v. 15. August 2013

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Frühere Fassungen von Anlage BLEÖLGKostV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2013Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
aktuell vorher 23.02.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BLE-ÖLG-Kostenverordnung
vom 05.02.2010 BGBl. I S. 81
aktuellvor 23.02.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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