Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2018 aufgehoben
§ 1 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne VerweiseEingangsformel BGB-InfoV ... Vorschriften dieser Verordnung dienen der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. § 1 : Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
V. v. 04.03.2008 BGBl. I S. 292
Artikel 1 3. BGB-InfoVÄndV ... 16 Überleitungsregelung für die Muster nach § 14 § 1 Abs. 4 Satz 2 und § 14 Abs. 1 bis 3 sind auch auf solche Informationen und Belehrungen ... unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV"; c) bei Verträgen im elektronischen ... unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB ... unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV"; c) bei Verträgen im elektronischen ... unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB ...
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 2 VerbrKredRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ... zugleich ein Fernabsatzvertrag, so werden die Informationspflichten gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der BGB-Informationspflichten-Verordnung durch die Informationspflichten ... gemäß den §§ 2 bis 16 ersetzt; dies gilt nicht für die in § 1 Abs. 1 Nr. 8 bis 12 und Abs. 2 Nr. 2, 4 und 8 der BGB-Informationspflichten-Verordnung genannten ... 6b. In Artikel 248 § 1 werden die Wörter „§ 1 Abs. 1 und 2 der BGB-Informationspflichten-Verordnung" durch die Wörter „Artikel ... „Artikel 246 § 1 Abs. 1 und 2" ersetzt und die Wörter „§ 1 Abs. 1 Nr. 8 bis 12 und Abs. 2 Nr. 2, 4 und 8 der BGB-Informationspflichten-Verordnung" durch ...
Risikobegrenzungsgesetz
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1666
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3648/a51343.htm