Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2018 aufgehoben
§ 14 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
V. v. 04.03.2008 BGBl. I S. 292
Artikel 1 3. BGB-InfoVÄndV ... gefasst: „§ 16 Überleitungsregelung für die Muster nach § 14 § 1 Abs. 4 Satz 2 und § 14 Abs. 1 bis 3 sind auch auf solche Informationen ... für die Muster nach § 14 § 1 Abs. 4 Satz 2 und § 14 Abs. 1 bis 3 sind auch auf solche Informationen und Belehrungen über das Widerrufs- oder ... 2. Die Anlagen 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung ... (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen. Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und 3) Muster für die Rückgabebelehrung ...
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