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§ 4 - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 19.03.1997 BGBl. I S. 545; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973
Geltung ab 01.05.1997; FNA: 2129-8-27 Umweltschutz
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§ 4 Emissionsgrenzwerte



Anlagen dürfen nur so errichtet und betrieben werden, daß

1.
die Emissionen von Kohlenmonoxid einen Stundenmittelwert von 50 mg je Kubikmeter Abgas,

2.
die Emissionen von Gesamtstaub und organischen Stoffen, gebildet als Stundenmittelwert und in Übereinstimmung mit dem im Anhang 1 festgelegten Verfahren, die folgenden Emissionsgrenzwerte

a)
Gesamtstaub 10 mg/m³,

b)
organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff, 20 mg/m³ und

3.
die Emissionen von den im Anhang 2 genannten Dioxinen und Furanen, angegeben als Summenwert und gebildet als Mittelwert über die jeweilige Probenahmezeit, jeweils in Übereinstimmung mit dem im Anhang 2 festgelegten Verfahren, den Emissionsgrenzwert von 0,1 ng/m³

nicht überschreiten.

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Zitierungen von § 4 27. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 27. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 27. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 27. BImSchV Kontinuierliche Messungen
... auf die ständige Einhaltung des Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub nach § 4 Nr. 2 Buchstabe a ermöglichen, betrieben werden. (3) Der Betreiber hat durch eine ...
§ 8 27. BImSchV Beurteilung und Berichte von kontinuierlichen Messungen
... Stundenmittelwert nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 1 den Grenzwert nach § 4 Nr. 1 ...
§ 9 27. BImSchV Einzelmessungen (vom 02.05.2013)
... der Anforderungen für Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff und Dioxine und Furane nach § 4 frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme von einer ...
§ 10 27. BImSchV Beurteilung und Berichte von Einzelmessungen
... Ergebnis einer Einzelmessung des Stundenmittelwertes den jeweiligen Emissionsgrenzwert nach § 4 Nr. 2 oder den Mittelwert über die Probenahmezeit nach § 4 Nr. 3 ... nach § 4 Nr. 2 oder den Mittelwert über die Probenahmezeit nach § 4 Nr. 3 ...
§ 14 27. BImSchV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 eine Anlage errichtet oder betreibt, 2. entgegen § 5 Satz 1 ein Abgas ...
Anhang 1 27. BImSchV Bestimmung der Massenkonzentration von Gesamtstaub und Gesamtkohlenstoff nach § 4 Nr. 2
... Zur Bestimmung der Massenkonzentration an Gesamtstaub und Gesamtkohlenstoff nach § 4 Nr. 2 beträgt die Probenahmezeit eine Stunde; die Probenahme erfolgt ab Beginn einer ...
Anhang 2 27. BImSchV Bestimmung der Massenkonzentration von Dioxinen und Furanen nach § 4 Nr. 3
... Zur Bestimmung der Massenkonzentration von Dioxinen und Furanen nach § 4 Nr. 3 beträgt die Probenahmezeit mindestens sechs Stunden. 2. Die Probenahme ... nicht über 0,005 ng/m³ Abgas liegen. 5. Für den nach § 4 Nr. 3 zu bildenden Summenwert sind die im Abgas ermittelten Konzentrationen der nachstehend ...