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Synopse aller Änderungen des SGB I am 01.01.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2024 durch Artikel 3 des 8. SGB IV-ÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB I.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SGB I a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
SGB I n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
    § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
    § 2 Soziale Rechte
    § 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
    § 4 Sozialversicherung
    § 5 Soziale Entschädigung
    § 6 Minderung des Familienaufwands
    § 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
    § 8 Kinder- und Jugendhilfe
    § 9 Sozialhilfe
    § 10 Teilhabe behinderter Menschen
Zweiter Abschnitt Einweisungsvorschriften
    Erster Titel Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger
       § 11 Leistungsarten
       § 12 Leistungsträger
       § 13 Aufklärung
       § 14 Beratung
       § 15 Auskunft
       § 16 Antragstellung
       § 17 Ausführung der Sozialleistungen
    Zweiter Titel Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger
       § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung
       § 19 Leistungen der Arbeitsförderung
       § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
       § 19b Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
       § 20 (weggefallen)
       § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
       § 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
       § 21b Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen
       § 22 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
       § 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
       § 24 Leistungen der Sozialen Entschädigung
       § 25 Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
       § 26 Wohngeld
       § 27 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
       § 28 Leistungen der Sozialhilfe
       § 28a Leistungen der Eingliederungshilfe
       § 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
    Erster Titel Allgemeine Grundsätze
       § 30 Geltungsbereich
       § 31 Vorbehalt des Gesetzes
       § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen
       § 33 Ausgestaltung von Rechten und Pflichten
       § 33a Altersabhängige Rechte und Pflichten
       § 33b Lebenspartnerschaften
       § 33c Benachteiligungsverbot
       § 34 Begrenzung von Rechten und Pflichten
       § 35 Sozialgeheimnis
       § 36 Handlungsfähigkeit
       § 36a Elektronische Kommunikation
       § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen
    Zweiter Titel Grundsätze des Leistungsrechts
       § 38 Rechtsanspruch
       § 39 Ermessensleistungen
       § 40 Entstehen der Ansprüche
       § 41 Fälligkeit
       § 42 Vorschüsse
       § 43 Vorläufige Leistungen
       § 44 Verzinsung
       § 45 Verjährung
       § 46 Verzicht
       § 47 Auszahlung von Geldleistungen
       § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht
       § 49 Auszahlung bei Unterbringung
       § 50 Überleitung bei Unterbringung
       § 51 Aufrechnung
       § 52 Verrechnung
       § 53 Übertragung und Verpfändung
       § 54 Pfändung
       § 55 (aufgehoben)
       § 56 Sonderrechtsnachfolge
       § 57 Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers
       § 58 Vererbung
       § 59 Ausschluß der Rechtsnachfolge
    Dritter Titel Mitwirkung des Leistungsberechtigten
       § 60 Angabe von Tatsachen
       § 61 Persönliches Erscheinen
       § 62 Untersuchungen
       § 63 Heilbehandlung
       § 64 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
       § 65 Grenzen der Mitwirkung
       § 65a Aufwendungsersatz
       § 66 Folgen fehlender Mitwirkung
       § 67 Nachholung der Mitwirkung
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches
    § 69 Stadtstaaten-Klausel
    § 70 Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht
    § 71 Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 72 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
(heute geltende Fassung) 

§ 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches


Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:

1. das Bundesausbildungsförderungsgesetz,

2. (aufgehoben)

3. die Reichsversicherungsordnung,

4. das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,

5. (aufgehoben)

6. das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,

vorherige Änderung nächste Änderung

7. das Bundesversorgungsgesetz, auch soweit andere Gesetze, insbesondere

a) §§ 80 bis 83a des Soldatenversorgungsgesetzes,

b)
§ 59 Abs. 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes,

c) § 47 des Zivildienstgesetzes,

d) § 60 des Infektionsschutzgesetzes,

e)
§§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes,

f) § 1 des Opferentschädigungsgesetzes,

g)
§§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,

h)
§§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,

die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,

8. das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung,



7. Gesetze, die eine entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Vierzehnten Buches vorsehen, insbesondere

a) § 59 Absatz 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes,

b) die
§§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes,

c) die
§§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowie

d) die
§§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,

8. (aufgehoben)

9. das Bundeskindergeldgesetz,

10. das Wohngeldgesetz,

11. (weggefallen)

12. das Adoptionsvermittlungsgesetz,

13. (aufgehoben)

14. das Unterhaltsvorschussgesetz,

15. der Erste und Zweite Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,

16. das Altersteilzeitgesetz,

vorherige Änderung nächste Änderung

17. der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.



17. der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,

18. die §§ 80 bis 83a des Soldatenversorgungsgesetzes, soweit sie die entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung vorsehen.


vorherige Änderung nächste Änderung

§ 72 (neu)




§ 72 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts


vorherige Änderung

 


Für Personen, die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, gilt die Vorschrift des § 29 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung weiter.