§ 72 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 72 SGB I
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in Änderungsvorschriften8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759, 2026 I Nr. 56
Artikel 3 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ... in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung vorsehen." 2. Folgender § 72 wird angefügt: „§ 72 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes ... Fassung vorsehen." 2. Folgender § 72 wird angefügt: „ § 72 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
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