In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter erfüllt,
- 2.
- im Zeitpunkt der Einstellung die Altersgrenze nach § 16 Abs. 2 der Kriminal-Laufbahnverordnung nicht erreicht hat,
- 3.
- die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
- 4.
- den Führerschein mindestens der Klasse B besitzt.