Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung (4. KindUFVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung


Artikel 1 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 KindUFV § 1, § 2, § 4, Anlage 1, Anlage 2

Die Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3283) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „§§ 645, 646 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „§§ 249, 250 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 werden die Wörter „§ 648 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „§ 252 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird das Wort „Bundessozialhilfegesetz" durch die Wörter „Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 werden die Wörter „§ 91 Abs. 3 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes" durch die Wörter „§ 94 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" und die Angabe „§ 33 Abs. 2 Satz 4" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2" ersetzt.

2.
In § 2 Absatz 1 werden die Wörter „§ 647 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „§ 251 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.

3.
§ 4 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Betrifft der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren Unterhaltsbeträge, die vor dem Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung fällig geworden sind, können für diese Verfahren auch die bis dahin gültigen Formulare verwendet werden."

4.
Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.



 

Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. KindUFVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. KindUFVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 4. KindUFVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 4) (vom 01.09.2009)
Anlage 2 4. KindUFVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 4) (vom 01.09.2009)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
B. v. 07.10.2009 BGBl. I S. 3557
Berichtigung 4. KindUFVÄndVBer
... 2 im Anhang sind durch die folgenden Anlagen zu ersetzen: „Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 4 (Formulare siehe BGBl. I 2009 S. 3558 - 3560) Merkblatt zum Antrag ... Abschnitt vorgedruckten Erklärungen der Wahrheit entsprechen. Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer (Formulare siehe BGBl. I 2009 S. 3566 - 3577) Bundesministerium der ...

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2018
Artikel 3 UntKostRÄndG Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
... Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2134, 3557) geändert worden ist, wird wie folgt ...