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§ 2 - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Artikel 3 V. v. 20.01.1998 BGBl. I S. 74, 80; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.02.1998; FNA: 2121-6-24-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 2 Verschreiben durch einen Arzt



(1) Für einen Patienten darf der Arzt die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil verschreiben.

(2) 1Für seinen Praxisbedarf darf der Arzt die in Absatz 1 bezeichneten Betäubungsmittel sowie Alfentanil, Cocain bei Eingriffen am Kopf als Lösung bis zu einem Gehalt von 20 vom Hundert oder als Salbe bis zu einem Gehalt von 2 vom Hundert, Remifentanil und Sufentanil bis zur Menge seines durchschnittlichen Zweiwochenbedarfs, mindestens jedoch die kleinste Packungseinheit, verschreiben. 2Die Vorratshaltung soll für jedes Betäubungsmittel den Monatsbedarf des Arztes nicht überschreiten. 3Diamorphin darf der Arzt bis zur Menge seines durchschnittlichen Monatsbedarfs verschreiben. 4Die Vorratshaltung soll für Diamorphin den durchschnittlichen Zweimonatsbedarf des Arztes nicht überschreiten.

(3) 1Für den Stationsbedarf darf nur der Arzt verschreiben, der ein Krankenhaus oder eine Teileinheit eines Krankenhauses leitet oder in Abwesenheit des Leiters beaufsichtigt. 2Er darf die in Absatz 2 bezeichneten Betäubungsmittel unter Beachtung der dort festgelegten Beschränkungen über Bestimmungszweck, Gehalt und Darreichungsform verschreiben. 3Dies gilt auch für einen Belegarzt, wenn die ihm zugeteilten Betten räumlich und organisatorisch von anderen Teileinheiten abgegrenzt sind.





 

Frühere Fassungen von § 2 BtMVV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.04.2023Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
vom 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
aktuell vorher 10.03.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 06.03.2017 BGBl. I S. 403
aktuell vorher 21.11.2015Artikel 2 Dreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 11.11.2015 BGBl. I S. 1992
aktuell vorher 13.12.2014Artikel 2 Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 05.12.2014 BGBl. I S. 1999
aktuell vorher 26.07.2012Artikel 2 Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 20.07.2012 BGBl. I S. 1639
aktuell vorher 18.05.2011Artikel 2 Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 11.05.2011 BGBl. I S. 821
aktuell vorher 21.07.2009Artikel 3 Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 1 Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)
vom 19.03.2009 BGBl. I S. 560
aktuellvor 25.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BtMVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BtMVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5d BtMVV Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (vom 08.04.2023)
... beauftragen, die Betäubungsmittel, die für den Notfallvorrat benötigt werden, nach § 2 Absatz 3 Satz 2 zu verschreiben, 2. die lückenlose Nachweisführung über die Aufnahme in ...
§ 6 BtMVV Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes (vom 27.07.2023)
... finden die Vorschriften über das Verschreiben für den Stationsbedarf nach § 2 Absatz 3 entsprechende Anwendung. (2) Der Träger oder der Durchführende des ... hat einen Arzt damit zu beauftragen, die benötigten Betäubungsmittel nach § 2 Absatz 3 zu verschreiben. Die Aufzeichnung des Verbleibs und Bestandes der Betäubungsmittel ... sind die benötigten Betäubungsmittel von dem zuständigen leitenden Notarzt nach § 2 Absatz 3 zu verschreiben. Die verbrauchten Betäubungsmittel sind durch den leitenden Notarzt ...
§ 9 BtMVV Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept (vom 08.04.2023)
... und Anschrift einschließlich Telefonnummer, 8. in den Fällen des § 2 Absatz 2 , § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 der Vermerk "Praxisbedarf" anstelle der Angaben ...
§ 10 BtMVV Betäubungsmittelanforderungsschein (vom 08.04.2023)
... Betäubungsmittel für den Stationsbedarf nach § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3, den Notfallbedarf nach § 5d und den ...
§ 12 BtMVV Abgabe (vom 08.04.2023)
... abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, a) die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte, ... den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf, a) die nach den §§ 1 bis 4, § 7 Abs. 1 oder § 10 Abs. 3 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt ...
§ 13 BtMVV Nachweisführung (vom 08.04.2023)
... für die von ihm geleitete tierärztliche Hausapotheke und 3. von dem in den §§ 2 bis 4 bezeichneten, verschreibungsberechtigten Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt für den Praxis- ...
§ 16 BtMVV Straftaten (vom 08.04.2023)
... Satz 2, ein Betäubungsmittel nicht als Zubereitung verschreibt, 2. a) entgegen § 2 Abs. 1 , § 3 Abs. 1 oder § 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten, b) entgegen ... § 3 Abs. 1 oder § 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten, b) entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1 , § 3 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Absatz 2 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder  ... Bestimmungszwecke oder sonstiger Beschränkungen verschreibt, 3. entgegen § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3 a) Betäubungsmittel für andere ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1999
Artikel 2 28. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... I S. 1383) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt: „11a. ...

Dreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.11.2015 BGBl. I S. 1992
Artikel 2 30. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... (BGBl. I S. 1999) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Buchstabe a wird wie folgt geändert: a) Nummer 10 wird aufgehoben. ...

Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)
V. v. 19.03.2009 BGBl. I S. 560
Artikel 1 23. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Buchstabe a wird wie folgt geändert: a) Nummer 7 wird wie folgt ...

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.05.2011 BGBl. I S. 821
Artikel 2 25. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... 7. auf Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen." 2. In § 2 Absatz 1 Buchstabe a wird nach Nummer 23 folgende Nummer 23a eingefügt:  ... die Betäubungsmittel, die für den Notfallvorrat benötigt werden, nach § 2 Absatz 4 Satz 2 zu verschreiben, 2. die lückenlose Nachweisführung über ... aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „Stationsbedarf nach § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" ein Komma und die Wörter „den ...

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 403
Artikel 3 BtMRÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... „Cannabis auch in Form von getrockneten Blüten," eingefügt. 2. § 2 Absatz 1 Buchstabe a wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a ...

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
Artikel 3 BtMGuaÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... „, den Einrichtungen nach § 5 Absatz 9b" eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Buchstabe a wird nach Nummer 3 folgende ...

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1639
Artikel 2 26. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
...  2 Absatz 1 Buchstabe a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. ...

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... „§ 5 Absatz 9 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a, b, d und f" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... ersetzt. 7. In § 5d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „ § 2 Absatz 4 Satz 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 8. In ... Nummer 1 werden die Wörter „§ 2 Absatz 4 Satz 2" durch die Wörter „ § 2 Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 8. In § 6 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 wird die ... ersetzt. 8. In § 6 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „ § 2 Abs. 4" jeweils durch die Angabe „§ 2 Absatz 3" ersetzt. 9. § ... 1 und Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4" jeweils durch die Angabe „ § 2 Absatz 3" ersetzt. 9. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 6 Satz 5 der Buchstabe „N",". c) In Nummer 8 wird die Angabe „ § 2 Abs. 3 , § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2, § ... „§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3" durch die Wörter „ § 2 Absatz 2 , § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2" ersetzt. 10. In § 10 Absatz 1 Satz ... 4 Absatz 2" ersetzt. 10. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 2 Abs. 4 , § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § ... „§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4" durch die Wörter „ § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3" ersetzt. 11. § 12 wird wie folgt ... „oder 2 Satz 1" gestrichen. bb) In Buchstabe b wird die Angabe „ § 2 Abs. 3" durch die Angabe „§ 2 Absatz 2" und die Angabe „§ 4 Abs. ... bb) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 2 Abs. 3" durch die Angabe „ § 2 Absatz 2" und die Angabe „§ 4 Abs. 3" durch die Angabe „§ 4 Absatz ... Wörter „oder innerhalb von 30 Tagen mehr als ein Betäubungsmittel, im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe a mehr als zwei Betäubungsmittel, über die festgesetzte Höchstmenge hinaus" ... gestrichen. b) In Nummer 3 wird im Satzteil vor Buchstabe a die Angabe „ § 2 Abs. 4 , § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3, § ... „§ 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 4" durch die Wörter „ § 2 Absatz 3 , § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt ... § 17 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 2 Abs. 2 Satz 2 , § 4 Abs. 2 Satz 2," gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe ...