Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.03.2022 aufgehoben

§ 1 - Zucker-Denaturierungsprämienverordnung (ZuckDenatPräV k.a.Abk.)

V. v. 14.08.1973 BGBl. I S. 1197; aufgehoben durch Artikel 11 Abs. 2 V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Geltung ab 15.09.1973; FNA: 7847-11-4-6 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union, die hinsichtlich der Denaturierung von Weiß- und Rohzucker aus Position 1701 der Kombinierten Nomenklatur erlassen sind.


Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker V. v. 17. Dezember 2010 BGBl. I S. 2295 m.W.v. 28. Dezember 2010

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Frühere Fassungen von § 1 Zucker-Denaturierungsprämienverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2010Artikel 4 Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2295

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 Zucker-Denaturierungsprämienverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ZuckDenatPräV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuckDenatPräV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ZuckDenatPräV Zuständige Stellen
... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 6 ZuckDenatPräV Denaturierung
... Absatz 1 Satz 1, ob die Denaturierung nach den Vorschriften dieser Verordnung und den in § 1 genannten Rechtsakten durchgeführt worden ist und sendet die Mitteilung an die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2295
Artikel 4 ZuckerMORÄndV Änderung der Denaturierungsprämienverordnung Zucker
...  „(Zucker-Denaturierungsprämienverordnung)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Die Vorschriften ... 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die ...


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