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§ 4 - Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG)
Artikel 1 G. v. 25.08.1998 BGBl. I S. 2455; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 13.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 70
Geltung ab 29.08.1998; FNA: 2129-36 Umweltschutz
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Geltung ab 29.08.1998; FNA: 2129-36 Umweltschutz
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§ 4 Einbringungsverbot, Ausnahmen
Das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See ist verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind:
- 1.
- Baggergut,
- 2.
- Urnen zur Seebestattung (Behältnisse, die mit der Asche aus der Verbrennung eines menschlichen Leichnams gefüllt sind),
- 3.
- Stoffe und Gegenstände, die im Rahmen von Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings, die in der Anlage aufgeführt worden sind, eingebracht werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings G. v. 4. Dezember 2018 BGBl. I S. 2254 m.W.v. 11. Juni 2019
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Frühere Fassungen von § 4 HSEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 11.06.2019 | Artikel 1 Gesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings vom 04.12.2018 BGBl. I S. 2254 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 HSEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HSEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HSEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 HSEG Erlaubnispflicht, Bedingungen und Auflagen (vom 11.06.2019)
... Das Einbringen der Stoffe und Gegenstände nach § 4 Satz 2 bedarf der Erlaubnis. (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn eine ...
§ 7 HSEG Notlage
... 4 wird nicht angewandt, wenn Stoffe in die Hohe See eingebracht oder eingeleitet werden, um eine ...
§ 8 HSEG Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse (vom 27.06.2020)
... anordnen, dass Abfälle oder sonstige Stoffe oder Gegenstände, die 1. entgegen § 4 Satz 1 , 2. ohne Erlaubnis nach § 5 Absatz 1 oder 3. entgegen einer mit einer ...
§ 10 HSEG Bußgeldvorschriften (vom 11.06.2019)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Satz 1 Abfälle oder sonstige Stoffe oder Gegenstände in die See einbringt, 2. ohne ...
Anlage HSEG (zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings (vom 11.06.2019)
... Maßnahmen sind Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings nach § 4 Satz 2 Nummer 3 : Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Primärproduktion im Meer anzuregen ...
Zitat in folgenden Normen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 4
§ 45 WHG Reinhaltung von Küstengewässern (vom 11.06.2019)
... des § 3 Absatz 5, des § 5 Absatz 3 und 4 Satz 2, des § 5a und der Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
G. v. 13.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 70
Artikel 1 1. HSEGÄndG Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
... Auswirkungen weitreichend, langanhaltend oder schwerwiegend sein können." 3. § 4 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird die Angabe „eingebracht ... eingefügt: „(5) Für das Einbringen von Kohlendioxidströmen nach § 4 Satz 2 Nummer 4 in den Meeresuntergrund unter deutscher Souveränität sowie in den Meeresuntergrund der ... See ist verboten. (2) Abweichend von Absatz 1 dürfen Kohlendioxidströme nach § 4 Satz 2 Nummer 4 in einen anderen Staat zum Zweck eines Einbringens in die Hohe See ausgeführt werden, wenn ... 7 wird durch den folgenden § 7 ersetzt: „§ 7 Notlage (1) § 4 Satz 1 gilt nicht, wenn Stoffe in die Hohe See eingebracht oder eingeleitet werden, um eine Gefahr ... Stoffe dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zu melden. (2) § 4 Satz 1 gilt ferner nicht, wenn 1. Stoffe gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ... 1 Nummer 2 und 3 das Umweltbundesamt beim Einbringen von Stoffen oder Gegenständen nach § 4 Satz 2 Nummer 3 , 2. in den übrigen Fällen des Absatzes 1 das Bundesamt für ... 11. Die Anlage wird durch die folgende Anlage ersetzt: „Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3 ) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings Maßnahmen des marinen ... des marinen Geo-Engineerings Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings nach § 4 Satz 2 Nummer 3 sind die folgenden Tätigkeiten, wenn sie ausschließlich der wissenschaftlichen ...
Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
G. v. 04.06.2013 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 SeeVersNachwGuaÄndG Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
... dass Abfälle oder sonstige Stoffe oder Gegenstände, die 1. entgegen § 4 Satz 1, 2. ohne Erlaubnis nach § 5 Absatz 1 oder 3. entgegen einer ...
Gesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2254
Artikel 1 HSEGuaÄndG Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
... Aqua- und Marikultur und 2. zur Schaffung künstlicher Riffe." 3. § 4 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ... 4" ersetzt. 10. Folgende Anlage wird angefügt: „Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3 ) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings Folgende Maßnahmen sind ... Folgende Maßnahmen sind Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings nach § 4 Satz 2 Nummer 3 : Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Primärproduktion im Meer anzuregen ...
Artikel 2 HSEGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... des § 3 Absatz 5, des § 5 Absatz 3 und 4 Satz 2, des § 5a und der Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember ...
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