Auf Bierlager finden sinngemäß Anwendung:
- 1.
- § 6 über die Änderung der angemeldeten Betriebsverhältnisse,
- 2.
- § 7 über das Erlöschen und den Fortbestand der Erlaubnis,
- 3.
- § 8 über die Lagerung,
- 4.
- § 9 über den Untergang und die Vernichtung,
- 5.
- § 10 über das Belegheft und die Buchführung,
- 6.
- § 11 über die Bestandsaufnahme.