Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)

neugefasst durch B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 14.04.1980; FNA: 53-2 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
|

§ 5 Benachteiligungsverbot



Einem Arbeitnehmer, der Grundwehrdienst leistet oder an einer Wehrübung teilnimmt, darf in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen.





 

Frühere Fassungen von § 5 ArbPlSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 17 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 ArbPlSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ArbPlSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbPlSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 ArbPlSchG Sonstige Geltung des Gesetzes (vom 01.01.2020)
... Satz 2 gilt entsprechend. (6) § 1 Abs. 1, 3 und 4 und die §§ 2 bis 8 dieses Gesetzes gelten auch für in Deutschland beschäftigte Ausländer, wenn ...
 
Zitat in folgenden Normen

Arbeitssicherstellungsgesetz
G. v. 09.07.1968 BGBl. I S. 787; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 15 ASG Einfluß der Verpflichtung auf ein Arbeits- oder Vertragsverhältnis in der privaten Wirtschaft (vom 01.01.2020)
... 1 Absatz 4 und 5, die §§ 2, 3 und 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 bis 4, die §§ 5 , 6, 12 Absatz 1 und § 13 des Arbeitsplatzschutzgesetzes gelten entsprechend; § 14a ...
§ 16 ASG Einfluß der Verpflichtung auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (vom 01.01.2020)
... Arbeitsverhältnis gelten § 1 Abs. 1, 4 und 5, die §§ 2, 3, 4 Abs. 1 bis 4, die §§ 5 , 6, 12, 13 und 14a Absatz 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes entsprechend. (3) ...

Reservistengesetz (ResG)
Artikel 3 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583, 1588; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 10 ResG Benachteiligungsverbot (vom 09.08.2019)
... die in ein Reservewehrdienstverhältnis Berufenen gelten die §§ 5 und 9 Absatz 7 des Arbeitsplatzschutzgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 13 BwEinsatzBerStG Änderung des Reservistinnen- und Reservistengesetzes
...  Für die in ein Reservewehrdienstverhältnis Berufenen gelten die §§ 5 und 9 Absatz 7 des Arbeitsplatzschutzgesetzes entsprechend." 5. Dem § 13 ...
Artikel 17 BwEinsatzBerStG Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
... vor Beginn der Wehrübung gestellt wird." 3. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 Benachteiligungsverbot Einem Arbeitnehmer, ... wird." 3. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „ § 5 Benachteiligungsverbot Einem Arbeitnehmer, der Grundwehrdienst leistet oder an einer ... b) In Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 6 bis 9" durch die Angabe „ §§ 5 bis 8" ersetzt. c) Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben. 12. ...
Artikel 24 BwEinsatzBerStG Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
... 1 Absatz 4 und 5, die §§ 2, 3 und 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 bis 4, die §§ 5 , 6, 12 Absatz 1 und § 13 des Arbeitsplatzschutzgesetzes gelten entsprechend; § 14a ... 6, 12, 13 und 14a Abs. 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes" durch die Wörter „ §§ 5 , 6, 12, 13 und 14a Absatz 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes" ersetzt. 4. § 17 ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 9 WehrRÄndG 2008 Arbeitsplatzschutzgesetz
... Absatz 6 angefügt: „(6) § 1 Abs. 1, 3 und 4 und die §§ 2 bis 8 dieses Gesetzes gelten auch für in Deutschland beschäftigte Ausländer, wenn ...