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§ 1 - Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV)

V. v. 20.11.1996 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 74
Geltung ab 27.11.1996, abweichend siehe § 15; FNA: 188-59-1 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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§ 1 Verbote für Chemikalien der Liste 1



Es ist verboten,

1.
Chemikalien der in Anhang 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Liste 1

a)
aus einem Nichtvertragsstaat einzuführen,

b)
in einen Nichtvertragsstaat auszuführen,

c)
in einen dritten Vertragsstaat auszuführen, wenn sie bereits aus einem anderen Vertragsstaat eingeführt worden sind,

d)
sie durchzuführen, wenn das Ursprungs-, Herkunfts-, Bestimmungs- oder ein weiteres Durchfuhrland ein Nichtvertragsstaat ist, oder

e)
entsprechende Handlungen nach den Buchstaben a bis d als Deutscher im Ausland vorzunehmen,

2.
im Inland oder als Deutscher im Ausland Einrichtungen zu errichten, die zur Produktion von Chemikalien der Liste 1 bestimmt sind und deren Produktionskapazität für diese Chemikalien mindestens eine Tonne im Jahr beträgt,

3.
als Deutscher in einem Nichtvertragsstaat Chemikalien der Liste 1 zu produzieren, zu verarbeiten, mit ihnen Handel zu treiben, sie zu veräußern, zu verbrauchen, zu erwerben, einem anderen zu überlassen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben.

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Zitierungen von § 1 CWÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 CWÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CWÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 CWÜV Genehmigungsvorbehalte (vom 08.03.2024)
... 3 in einen Nichtvertragsstaat ausführt, soweit die Handlung nicht bereits nach § 1 verboten ist. (2) Eine Genehmigung nach Absatz 1 Nummer 1 sowie für Produktion, ...
§ 9 CWÜV Ausnahmen für geringe Konzentrationen (vom 08.03.2024)
... Die §§ 1 , 2, 4 und 6 finden keine Anwendung, wenn Chemikalien der Liste 1 einen Anteil von weniger als 1 ...
§ 13 CWÜV Straftaten (vom 08.03.2024)
... zum Chemiewaffenübereinkommen wird bestraft, wer 1. entgegen einem Verbot nach § 1 Nummer 1 Chemikalien der Liste 1 ein-, aus- oder durchführt oder als Deutscher entsprechende ... Deutscher entsprechende Handlungen im Ausland vornimmt, 2. entgegen einem Verbot nach § 1 Nummer 2 im Inland oder als Deutscher im Ausland eine Einrichtung errichtet, 2a. entgegen § ... erforderliche Genehmigung eine Einrichtung errichtet oder 4. entgegen einem Verbot nach § 1 Nummer 3 als Deutscher in einem Nichtvertragsstaat Chemikalien der Liste 1 produziert, verarbeitet, mit ...
§ 15 CWÜV Inkrafttreten (vom 08.03.2024)
...  §§ 1 , 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 12 Nummer 3 und § 13 treten an dem Tage in Kraft, an dem ...