Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2008 aufgehoben
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§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (FriseurAusbV k.a.Abk.)

V. v. 21.01.1997 BGBl. I S. 36; aufgehoben durch § 11 V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 856
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 7110-6-57 Handwerk im Allgemeinen
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur vom 12. November 1973 (BGBl. I S. 1647) außer Kraft.



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