§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf des Berg- und Maschinenmannes und der Berg- und Maschinenfrau wird staatlich anerkannt.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann
V. v. 29.07.2013 BGBl. I S. 2834
Artikel 1 1. BergMAusbVÄndV ... zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Staatliche Anerkennung des ... und Maschinenfrau". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf des Berg- und ...
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