Artikel 14 - Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)

G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4/1 Waffen
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Artikel 14 Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung


Artikel 14 wird in 2 Vorschriften zitiert

§ 7 der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung vom 1. Juli 1999 (BGBl. 1 S. 1525), die zuletzt durch Artikel 71 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Satz 2 Nr. 6 werden nach den Wörtern „des Waffengesetzes," die Wörter „des Beschussgesetzes," eingefügt.

2.
In Absatz 3 Nr. 1 werden nach den Wörtern „des Waffengesetzes," die Wörter „des Beschussgesetzes," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 14 WaffRNeuRegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 WaffRNeuRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffRNeuRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 WaffRNeuRegG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... auf Artikel 8, 10, 11, 13, 14 und 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 825
Artikel 1 1. AtZüVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... vom 1. Juli 1999 (BGBl. I S. 1525), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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