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§ 2 - Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.10.1968 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 262 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 11.10.1968; FNA: 705-1 Leistungspflicht der Wirtschaft
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§ 2 Voraussetzungen und Grenzen der Sicherstellung



(1) Rechtsverordnungen nach § 1 dürfen nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes angewandt werden.

(2) Rechtsverordnungen nach § 1 dürfen nur erlassen werden,

1.
um eine Gefährdung der Versorgung zu beheben oder zu verhindern, und

2.
wenn ihr Zweck durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln erreicht werden kann.

(3) Die Rechtsverordnungen sind auf das unerläßliche Maß zu beschränken. Sie sind inhaltlich so zu gestalten, daß in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung so wenig wie möglich eingegriffen und die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigt wird.

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Zitierungen von § 2 Wirtschaftssicherstellungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WiSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 WiSiG Vorratshaltung
... erforderlich ist, um eine ausreichende Versorgung im Verteidigungsfall sicherzustellen. § 2 Abs. 3 ist anzuwenden. (2) In Rechtsverordnungen nach Absatz 1 kann vorgesehen werden, ...
§ 5 WiSiG Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 vorliegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann diese Befugnis durch ...
§ 6 WiSiG Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... des Bundesrates möglich. (2) Nach Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 1 bedürfen Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 nicht der Zustimmung des ...
§ 7 WiSiG Geltungsdauer der Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4, die bei Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 1 in Kraft sind, gelten unbefristet weiter. (2) Rechtsverordnungen auf Grund der ...
§ 8 WiSiG Ausführung des Gesetzes (vom 08.09.2015)
... bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 vorliegt oder die Verwaltungsvorschriften die Ausführung von Rechtsverordnungen ...
§ 12 WiSiG Rechtsmittelbeschränkung
... gegen eine andere Entscheidung des Gerichts ausgeschlossen, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 vorliegt. Dies gilt nicht, wenn das Urteil oder die andere Entscheidung des ... oder die andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 1 verkündet oder zugestellt worden ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV)
V. v. 12.08.2004 BGBl. I S. 2159; zuletzt geändert durch Artikel 266 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
 
Zitat in folgenden Normen

Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung (EltLastV)
V. v. 21.07.1976 BGBl. I S. 1833; zuletzt geändert durch Artikel 263 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 11 EltLastV (vom 08.09.2015)
... tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 1 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...

Gaslastverteilungs-Verordnung (GasLastV)
V. v. 21.07.1976 BGBl. I S. 1849; zuletzt geändert durch Artikel 264 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 11 GasLastV (vom 08.09.2015)
... tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 1 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...

Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖlBewV)
V. v. 19.04.1988 BGBl. I S. 530; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 11 MinÖlBewV Inkrafttreten und Anwendbarkeit (vom 08.09.2015)
... 21. Juli 1976 (BGBl. I S. 1829) außer Kraft. (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 1 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...

Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV)
V. v. 12.08.2004 BGBl. I S. 2159; zuletzt geändert durch Artikel 266 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 14 WiSiV Inkrafttreten und Anwendbarkeit (vom 08.09.2015)
...  (2) Diese Verordnung darf mit Ausnahme des § 12 Abs. 3 gemäß § 2 Abs. 1 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...