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§ 3 - Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.10.1968 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 262 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 11.10.1968; FNA: 705-1 Leistungspflicht der Wirtschaft
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§ 3 Buchführungs- und Meldepflichten



Durch Rechtsverordnungen können zu den in § 1 genannten Zwecken Buchführungs- und Meldepflichten hinsichtlich der Güter und Leistungen, über die nach § 1 Vorschriften erlassen werden können, sowie hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Betrieben der gewerblichen Wirtschaft begründet werden.

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Zitierungen von § 3 Wirtschaftssicherstellungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WiSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 WiSiG Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 erläßt die Bundesregierung. Die Bundesregierung kann diese Befugnis durch ... und Energie übertragen. (2) Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 erläßt, soweit der Geld- und Kapitalverkehr betroffen ist, das Bundesministerium ...
§ 6 WiSiG Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... der Voraussetzung des § 2 Abs. 1 bedürfen Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 nicht der Zustimmung des ...
§ 7 WiSiG Geltungsdauer der Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Befristete Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4, die bei Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 1 in Kraft sind, gelten unbefristet ... sind, gelten unbefristet weiter. (2) Rechtsverordnungen auf Grund der §§ 1, 3 und 4 sind aufzuheben, soweit ihre Fortgeltung für die Zwecke des § 1 nicht mehr ...
§ 8 WiSiG Ausführung des Gesetzes (vom 08.09.2015)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 werden von den Ländern einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände im ... oder des Gemeindeverbandes. (6) In Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 kann die Zuständigkeit zur Ausführung dieser Verordnungen geregelt und dabei ...
§ 10 WiSiG Mitwirkung von Vereinigungen
... In Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 kann bestimmt werden, daß 1. Verbände und Zusammenschlüsse oder ... sich bei der Durchführung von einzelnen Aufgaben, die sie für Zwecke der §§ 1, 3 und 4 auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen zu ...
§ 14 WiSiG Auskünfte
... des Bundes und der Länder zur Vorbereitung der auf Grund der §§ 1, 3 und 4 zu erlassenden Rechtsverordnungen. (3) Die von den zuständigen ...
§ 18 WiSiG Zuwiderhandlung gegen Sicherstellungsmaßnahmen
... vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift einer auf Grund der §§ 1, 3 oder 4 erlassenen Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
§ 21 WiSiG Zuständige Verwaltungsbehörde (vom 08.09.2015)
... bestimmte Stelle; 2. bei Zuwiderhandlungen gegen eine nach den §§ 1, 3 oder 4 erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖlBewV)
V. v. 19.04.1988 BGBl. I S. 530; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV)
V. v. 12.08.2004 BGBl. I S. 2159; zuletzt geändert durch Artikel 266 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
 
Zitat in folgenden Normen

Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖlBewV)
V. v. 19.04.1988 BGBl. I S. 530; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 7 MinÖlBewV Meldung des Aufkommens und der Verarbeitung (vom 08.09.2015)
... Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestimmt durch Rechtsverordnung nach § 3 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes, zu welchen Zeitpunkten nach § 1 Abs. 1 verpflichtete ... Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestimmt durch Rechtsverordnung nach § 3 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes, zu welchen Zeitpunkten nach § 1 Abs. 3 verpflichtete ...