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Anlage 1 - Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete (GrenzAV k.a.Abk.)

V. v. 01.07.1993 BGBl. I S. 1132; aufgehoben durch § 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442
Geltung ab 16.07.1993; FNA: 613-7-1 Zölle
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Anlage 1 (zu § 1) Rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes



An der Nordseeküste

A.
Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg

Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes folgt der B 5 vom Schnittpunkt mit der deutsch/dänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung über Niebüll-Husum (Umgehung) bis zum Schnittpunkt mit der B 202 bei Büttel, dieser Straße in östlicher Richtung folgend bis Friedrichstadt, von dort in südlicher Richtung weiter die L 156 über Lehe-Lunden bis zum Schnittpunkt mit der B 5 (alt) bei Rehm, dieser folgend über Bargen-Borgholz-Heide-Marne bis zum Schnittpunkt mit dem Nord-Ostsee-Kanal (Hochbrücke) bei Brunsbüttel. Sie folgt weiter dem Nord-Ostsee-Kanal in südwestlicher Richtung bis zur Kanalausfahrt in die Elbe und verläuft dann in einer Geraden über die Elbe bis zum westlichen Endpunkt der Straße von Oederquart nach Neuenschleuse und folgt von dort in südlicher Richtung dem Weg nach Bentwitsch-Niederstrich-Achthöfendeich bis zum Auftreffen auf die B 495 und dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 73. Von dort verläuft die Begrenzungslinie in nördlicher Richtung entlang der B 73 bis zur Abzweigung der Straße nach Lüdingworth kurz vor Altenbruch. Sie folgt dieser bis Lüdingworth in südlicher Richtung, wendet sich dann am Schnittpunkt der Straße nach Franzenburg nach Westen und folgt dem Straßenverlauf bis zum Ostrand der A 27.

B.
Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hannover

Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes schließt an der A 27 an die der Oberfinanzdirektion Hamburg an und verläuft weiter am Ostrand der Autobahn, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, nach Süden bis zur Anschlussstelle Debstedt. Von hier folgt sie in östliche Richtung der L 120 bis zur Abzweigung der L 117 in Bederkesa. Dieser folgt sie bis zum Ostufer des Bederkesa-Geeste-Kanals und am Ufer entlang weiter in südlicher Richtung bis zur Geeste und weiter am Südufer der Geeste entlang bis zu der von Bramel nach Elmlohe führenden Straße. Dem Straßenverlauf folgt sie in südwestlicher Richtung über die Ortschaft Schiffdorf-Bramel bis zur Abzweigung der nach Sellstedt führenden Straße. Von dort verläuft sie weiter in südlicher Richtung am Westufer des großen Sellstedter Sees entlang über Wildes Moor bis zur Einmündung der von Hosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - führenden Straße in die zwischen den Ortschaften Schiffdorf und Sellstedt der Einheitsgemeinde Schiffdorf verlaufenden Straße. Von hier folgt sie der Straße von Hosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede -, bis diese am Ortsrand von Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - in die südwestlich nach Loxstedt - Ortschaft Loxstedt - führende Hauptverkehrsstraße einmündet. Dieser folgt sie in südlicher Richtung über Loxstedt - Ortschaft Bexhövede -, Loxstedt - Ortschaft Loxstedt - und Loxstedt - Ortschaft Nesse - bis zur Einmündung in die L 135. Dieser Straße folgt sie etwa 900 m in südlicher Richtung bis zur Abzweigung der Hauptverkehrsstraße nach Loxstedt - Ortschaft Stotel -. Hier biegt sie nach Westen ab und folgt nun der über Loxstedt - Ortschaften Stotel und Holte - führenden Straße bis Loxstedt - Ortschaft Büttel -. Dort biegt sie nach Süden ab und folgt der Straße zwischen den Ortschaften Büttel und Neuenlande der Einheitsgemeinde Loxstedt bis zur Straßenbrücke über das Bütteler Sieltief, biegt hier nach Westen ab und läuft am Bütteler Sieltief entlang bis zum Weserdeich, überquert diesen und läuft dann an der Südseite des Bütteler Sielhafens entlang bis zur Weser. Sie überspringt diese in gerader Linie zur Einmündung des Beckumer Sieltiefs (Südseite) in die Weser. Von hier folgt sie in südlicher Richtung der Uferlinie der Weser bis zum Strohhauser Sieltief, folgt diesem bis zum Schnittpunkt mit der B 212, dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 437 in Rodenkirchen, läuft an der B 437 entlang bis Friedeburg, weiter auf der B 436 nach Hesel und von dort in westlicher Richtung weiter auf der B 530. Ab der Abfahrt Wahrsingfehn/Neermoor führt sie in westlicher Richtung nach Neermoor und von dort auf der L 2 bis zum Emsdeich. Hier verläuft sie über den Emsdeich, die Ems und das gegenüberliegende Ufer bis zur L 15. Auf der L 15 führt sie in nördlicher Richtung bis nach Ditzum. Von dort läuft sie auf der K 43 weiter bis Pogum und von dort auf der K 42 in südlicher Richtung bis zur Einmündung in die L 16 in Oldendorper Hamrich. Auf der L 16 läuft sie weiter bis Ditzumerverlaat. Von dort führt sie auf der K 39 in südlicher, später südwestlicher Richtung durch Landschaftspolder zur deutsch/niederländischen Grenze. In Verlängerung der auf die deutsch/niederländische Grenze zuführenden K 39 verläuft die Grenze auf dem unbefestigten Weg und endet beim Grenzstein 199 V.

An der Ostseeküste

C.
Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg

Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes folgt der A 7 vom Schnittpunkt mit der deutsch/dänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der A 210 östlich von Rendsburg. Sie folgt in östlicher Richtung weiter der A 210 und der A 215 bis zum Stadtgebiet von Kiel weiter vom Stadtgebiet von Kiel in südlicher Richtung der B 404 über Bornhöved-Bad Segeberg bis zum Schnittpunkt mit der A 24 bei der Autobahnauffahrt Schwarzenbek/Grande; von dort folgt sie der A 24 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Vom Schnittpunkt der Landesgrenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit der A 24 verläuft sie entlang der Autobahn in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 321 (Ausfahrt Hagenow), folgt der B 321 in nördlicher Richtung bis Zippendorf-Mueß und folgt weiter dieser Straße in östlicher Richtung bis zum Abzweig nach Leezen, verläuft dann weiter dieser Straße entlang in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 104 bei Rampe, folgt der B 104 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 192 bei Brüel und läuft weiter entlang der B 192 in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Bad Kleinen-Bützow-Rostock. Von dort verläuft sie entlang der Eisenbahnstrecke in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße Schwaan-Weitendorf bei Schwaan, folgt dieser Straße bis zum Schnittpunkt mit der B 103 bei Weitendorf, verläuft dann entlang der B 103 in nordöstlicher Richtung über Kronskamp bis zum Schnittpunkt mit dem Fluss Recknitz bei Laage und folgt der Recknitz über Tessin bis zum Schnittpunkt mit der Umgehungsstraße bei Bad Sülze. Sie folgt dieser Straße in südöstlicher Richtung über Langsdorf bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach Franzburg-Steinhagen bei Triebsees, verläuft entlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur Straßenabzweigung nach Franzburg, folgt von dort aus der Straße zunächst in südöstlicher, dann in östlicher Richtung über Franzburg, Abtshagen, Wittenhagen und Altenhagen bis zum Schnittpunkt mit der Straße Grimmen-Miltzow. Sie folgt dieser Straße in Richtung Miltzow bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Stralsund-Greifswald-Anklam in Miltzow, verläuft von dort entlang der Eisenbahnstrecke in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 96 in Greifswald und folgt der B 96 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 110 in Jarmen. Von dort aus verläuft sie entlang der B 110 in Richtung Anklam bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach Krien in Neetzow, folgt dieser Straße in südlicher Richtung über Krien, Wegezin, Dennin, Spantekow und Drewelow bis zum Schnittpunkt mit der B 197 bei Sarnow. Sie verläuft dann entlang der B 197 in südwestlicher Richtung bis Friedland, von Friedland aus in südöstlicher Richtung entlang der Straße über Lübbersdorf, Rohrkrug und Neuensund bis zum Schnittpunkt mit der Straße Strasburg - Torgelow und folgt ihr dann in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 104 in Strasburg. Von dort aus folgt sie der B 104 über Pasewalk - das Stadtgebiet von Pasewalk gehört zum grenznahen Raum - bis zum Schnittpunkt mit der deutsch-polnischen Grenze in Linken.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.04.2007Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
vom 22.03.2007 BGBl. I S. 519

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GrenzAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrenzAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GrenzAV Ausdehnung des grenznahen Raumes
... Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird aus Anlage 1. Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und ähnliches, die den Verlauf ... von der Begrenzungslinie berührt werden, gehören zum grenznahen Raum, soweit in Anlage 1 nichts Abweichendes angeordnet ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
V. v. 22.03.2007 BGBl. I S. 519
Artikel 1 5. GrenzAVÄndV
... geändert durch die Verordnung vom 28. Dezember 2004 (BGBl. 2005 I S. 34), wird die Anlage 1 wie folgt geändert: 1. Buchstabe C wird wie folgt geändert: a) ...