Die Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit wird nach Maßgabe der §§
28,
29 Nr. 1 bis 3, §§
30 bis 37,
39 geleistet. Der Anspruch auf die Kapitalentschädigung besteht nur für die Zeit vom 1. Januar 1949 an.
§ 169a BEG ... § 46 Abs. 2, §§ 50, 140 Abs. 1 und 3, § 153 Abs. 3 sowie der §§ 158, 161 und ...