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Zitierungen von § 189 BEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 189 BEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 189a BEG
... Ist ein Antrag auf Entschädigung nach § 189 rechtswirksam gestellt worden, so können Ansprüche, die dabei nicht angemeldet worden ... Falle ist der Anspruch innerhalb eines Jahres nach Eintritt dieser Tatsachen anzumelden. § 189 Abs. 3 findet entsprechende ...
§ 189b BEG
... Ist ein Antrag auf Entschädigung als Hinterbliebener nach § 189 rechtswirksam gestellt worden, so wahrt dieser Antrag die Frist für die Anmeldung der ... sofern der Hinterbliebene zugleich Erbe ist. Das gleiche gilt, wenn der Hinterbliebene nach § 189 rechtswirksam einen Antrag wegen der ererbten Ansprüche nach dem verstorbenen Verfolgten ...
§ 190a BEG
... Ist ein Antrag auf Entschädigung nach § 189 rechtswirksam, aber ohne Darlegung des den einzelnen Entschädigungsanspruch begründenden ... Angaben bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 31. März 1967 nachgeholt werden. § 189 Abs. 3 findet keine Anwendung. (2) Absatz 1 findet in den Fällen der §§ ...
§ 234 BEG
... dieses Gesetzes zuerkannt worden ist, kann der Berechtigte innerhalb der Antragsfrist des § 189 Abs. 1 einen neuen Antrag auf Entschädigung stellen. (2) Wiederkehrende ...
§ 235 BEG
... oder Abfindung geregelt worden, so kann der Berechtigte innerhalb der Antragsfrist des § 189 Abs. 1 die Regelung durch Erklärung gegenüber der zuständigen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG)
G. v. 19.07.1957 BGBl. I S. 734; zuletzt geändert durch Artikel 21 Abs. 1 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
§ 30 BRüG
... rückerstattungsrechtlicher Anspruch (§§ 1, 3) irrtümlich nach §§ 189 , 231 des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 1. April 1958 angemeldet worden, so gilt diese ... Ersatz verlangt wird; das gleiche gilt auch, wenn die Anmeldung nach Ablauf der Frist des § 189 des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 1. April 1959 erfolgt ist. Durch die Anmeldung gilt ... rückerstattungsrechtlicher Anspruch (§§ 1, 3) irrtümlich nach §§ 189 , 231 des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 1. April 1958 angemeldet worden, so gilt die ... Ersatz verlangt wird; das gleiche gilt auch, wenn die Anmeldung nach Ablauf der Frist des § 189 des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 1. April 1959 erfolgt ist. Die Anmeldung gilt auch ... rückerstattungsrechtlicher Anspruch (§§ 1, 3) irrtümlich nach den §§ 189 , 231 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes Nr. 658 zur Einführung ...