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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr (BMVGefahrgutRÜV k.a.Abk.)

V. v. 12.09.1985 BGBl. I S. 1918; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.09.1985; FNA: 9241-23-11 Güterbeförderung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 3 und des § 5 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2121) wird von der Bundesregierung verordnet:


§ 1



Die Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und nach § 5 Abs. 2 und 3 und von allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter wird auf den Bundesminister für Verkehr übertragen.


§ 2



(weggefallen)


§ 3



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter auch im Land Berlin.


§ 4



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.