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§ 1 - Mineralölausgleichs-Verordnung (MinÖlAV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.1985 BGBl. I S. 2267; zuletzt geändert durch Artikel 124 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 20.12.1985; FNA: 754-3-6 Energieversorgung
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§ 1 Verpflichtung zum Versorgungsausgleich, Grundsatz und Beteiligte



(1) Unternehmen, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Rohbenzin, Vergaserkraftstoff, Benzinkomponenten, leichtes Heizöl, Dieselkraftstoff, Mitteldestillatkomponenten, schweres Heizöl, dessen Komponenten oder Flüssiggas einführen, sonst in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbringen oder für eigene Rechnung herstellen oder herstellen lassen, sind zu einem Versorgungsausgleich verpflichtet. Der Versorgungsausgleich erfolgt, indem überversorgte an unterversorgte Unternehmen Mengen abgeben.

(2) Ein Unternehmen ist überversorgt, soweit sein monatliches Aufkommen an den in Absatz 1 genannten einzelnen Mineralölprodukten jeweils eine in § 2 Abs. 5 näher bezeichnete Menge übersteigt. Bei vergleichsweise geringerem monatlichen Aufkommen ist ein Unternehmen unterversorgt.

(3) Bei Unternehmen, welche die in Absatz 1 genannten Mineralölprodukte aus Rohöl herstellen, findet zusätzlich zur einzelproduktbezogenen Feststellung der Über- oder Unterversorgung eine Berechnung der Über- oder Unterversorgung nach den drei Produktgruppen (leicht, mittel, schwer) statt. Unterscheidet sich das Ergebnis dieser Berechnung von der Summe der Ergebnisse für die Einzelprodukte in der jeweiligen Produktgruppe, so ist das Produktgruppenergebnis für die auszugleichende Menge maßgebend.

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Zitierungen von § 1 Mineralölausgleichs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MinÖlAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinÖlAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MinÖlAV Berechnungsgrundlagen des Versorgungsausgleichs (vom 05.04.2017)
... die beiden nächsten Monate zu melden. (2) Zum monatlichen Aufkommen nach § 1 Abs. 2 rechnen eingeführte oder sonst in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbrachte Mengen, im ... (3) Als aufkommensmindernd sind bei der Berechnung des Aufkommens nach § 1 Abs. 2 ausgeführte oder sonst aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung verbrachte Mengen, im Rahmen ... Ein Bestandsaufbau bei Rohöl wird dem Aufkommen eines Unternehmens bei den drei in § 1 Abs. 3 genannten Produktgruppen im Verhältnis der im Vorjahr aus Rohölen und Einsatzprodukten ... gewordene Rohöl. (5) Ob eine Über- oder Unterversorgung nach § 1 Abs. 2 vorliegt, wird bei den zum Erhebungskreis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ...
§ 3 MinÖlAV Inhalt der Verpflichtung zum Versorgungsausgleich (vom 05.04.2017)
... Unternehmen schriftlich oder elektronisch bekanntgegeben hat. (2) Jedes nach § 1 Abs. 2 oder 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 bis 5 überversorgte Unternehmen ist in Höhe seiner ... dann in den Versorgungsrechnungen des abgebenden und des erhaltenden Unternehmens auf die drei in § 1 Abs. 3 genannten Produktgruppen nach dem in § 2 Abs. 4 genannten Schlüssel anzurechnen. ...
§ 5 MinÖlAV Verpflichtung zur Einhaltung der Vertriebsstruktur (vom 30.06.2013)
... in § 1 Abs. 1 genannten Unternehmen sind verpflichtet, ihren Abnehmern der nachgelagerten Handelsstufe ... Handelsstufe die jeweils aus dem monatlichen Aufkommen verfügbaren Mengen an den in § 1 Abs. 1 genannten Mineralölprodukten bis zur Höhe der um den jeweiligen ...
§ 6 MinÖlAV Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim nationalen Versorgungsausgleich nach den §§ 1 bis 3
§ 7 MinÖlAV Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Einhaltung der historischen Vertriebsstruktur nach § 5
... Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ermächtigt, die in § 1 Abs. 1 genannten Unternehmen zur Belieferung eines ihrer Abnehmer anzuweisen, soweit die ...
§ 9 MinÖlAV Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im internationalen Versorgungsausgleich
... Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ermächtigt, die in § 1 Abs. 1 genannten Unternehmen zur Abgabe von Rohöl oder den in § 1 Abs. 1 genannten ... die in § 1 Abs. 1 genannten Unternehmen zur Abgabe von Rohöl oder den in § 1 Abs. 1 genannten Mineralölprodukten in andere Teilnehmerstaaten des Übereinkommens vom ...
§ 11 MinÖlAV Meldepflichten
... In § 1 Abs. 1 genannte Unternehmen, die bei Inkrafttreten von Notstandsmaßnahmen der ... Ausfuhrkontrolle (BAFA) gehörende Unternehmen haben ihre Ein- und Ausfuhren an den in § 1 Abs. 1 genannten Mineralölprodukten zu melden. (3) Sämtliche Angaben sind ...
§ 14 MinÖlAV Inkrafttreten und Anwendbarkeit der Verordnung
... die Notstandsmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden. (3) Die §§ 1 bis 8 und 12 Nr. 2 werden angewendet, wenn 1. nach Artikel 12 des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 37a BImSchG Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen (vom 01.10.2021)
... Abgabe von Ausgleichsmengen an unterversorgte Unternehmen zum Versorgungsausgleich im Sinne von § 1 Abs. 1 der Mineralölausgleichs-Verordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2267), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)
G. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3180, 2007 I S. 66, 2007 I S. 1407
Artikel 3 BioKraftQuG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... von Ausgleichsmengen an unterversorgte Unternehmen zum Versorgungsausgleich im Sinne von § 1 Abs. 1 der Mineralölausgleichs-Verordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2267), die ...