§ 9 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Name und Anschrift des Unternehmens, des Betriebes oder der sonstigen Einrichtungen,
- 2.
- Namen und Telekommunikationsanschlussnummern der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
- 3.
- Art und Standort der Anlagen.
interne Verweise
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