Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben

§ 24a - Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)

V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 23.09.1993; FNA: 612-14-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 24a Versteuerung durch Verwender von Schiffsbetriebsstoffen


§ 24a wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Auf Antrag kann das Hauptzollamt zulassen, daß Inhaber von Erlaubnissen zur Verwendung von steuerfreien Schiffsbetriebsstoffen das Mineralöl unter Versteuerung nach dem Steuersatz des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes oder des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2 des Gesetzes für nicht steuerbegünstigte Zwecke oder für Zwecke nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2 des Gesetzes verwenden. § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes gilt sinngemäß. Steuerschuldner ist der Erlaubnisinhaber.

(2) Der Steuerschuldner hat für das Mineralöl, für das die Steuer entstanden ist, dem Hauptzollamt eine Steuererklärung gemäß Satz 2 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Den Zeitraum, für den die Steuererklärung abzugeben ist, die Frist für die Abgabe der Steuererklärung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuer bestimmt das Hauptzollamt. § 15 gilt sinngemäß.

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Zitierungen von § 24a MinöStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24a MinöStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinöStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 MinöStV Antrag auf Erlaubnis
... und eine Darstellung der Mengenermittlung, wenn Mineralöl nach den §§ 24 oder 24a versteuert oder eine Erstattung oder Vergütung nach den §§ 47 bis 49 in Anspruch ...
§ 22 MinöStV Pflichten des Erlaubnisinhabers, Steueraufsicht
... anzuzeigen. Versteuert der Erlaubnisinhaber Mineralöl nach den §§ 24 oder 24a , hat er dem Hauptzollamt außerdem Überschuldung, drohende oder eingetretene ...
§ 60 MinöStV Ordnungswidrigkeiten
... Dokument nicht mitführt, 13. entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1, § 24a Abs. 2 Satz 1, § 25 Abs. 3 Satz 1, § 44 Abs. 3 Satz 1 oder § 58 Abs. 3 Satz 2 eine ...


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