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Anlage 3 - Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV)

neugefasst durch B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 118, 744
Geltung ab 01.03.1977; FNA: 751-1-2 Kernenergie
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Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2) Massenabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für die Beförderung von Kernmaterialien und für Kernanlagen in Millionen Euro



Masse der Kernbrennstoffe1
im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes
Erhöhungsbeträge
über 250 bis 1.000 Kilogramm für jedes weitere angefangene Kilogramm 0,0064
über 1.000 bis 5.000 Kilogramm für jedes weitere angefangene Kilogramm 0,0056
über 5.000 bis 10.000 Kilogramm für jedes weitere angefangene Kilogramm 0,0048
über 10.000 Kilogramm bis 30.000 Kilogramm für jedes weitere angefangene
Kilogramm
0,004
über 30.000 Kilogramm bis 60.000 Kilogramm für jedes weitere angefangene
Kilogramm
0,0032
über 60.000 Kilogramm für jedes weitere angefangene Kilogramm 0,0024
1 Bei der Berechnung der Masse der Kernbrennstoffe ist nur
der Massengehalt von Plutonium 239, Plutonium 241, Uran 233
und Uran 235 zu berücksichtigen. Bei bestrahlten Kernbrennstoffen
ist bei der Berechnung der vor der Bestrahlung vorhandene
Massengehalt dieser Stoffe maßgeblich.






 

Frühere Fassungen von Anlage 3 AtDeckV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.01.2022 (27.01.2022)Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
vom 20.01.2022 BGBl. I S. 73

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 AtDeckV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AtDeckV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtDeckV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8a AtDeckV Beförderung von Kernmaterialien (vom 02.01.2022)
... die Regeldeckungssumme 80 Millionen Euro und sie erhöht sich 1. gemäß Anlage 3 , wenn Kernbrennstoffe im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes mit einer genehmigten ... geltenden Fassung überschreitet. Die Erhöhungsbeträge nach Anlage 3 und Anlage 4 sind getrennt zu ermitteln und sodann mit dem Betrag von 80 Millionen Euro zu einer ...
§ 9 AtDeckV Reaktoren (vom 02.01.2022)
... 70 Millionen Euro erhöht um den auf Grund der genehmigten Masse der Kernbrennstoffe nach Anlage 3 ermittelten Betrag, sofern diese Berechnung einen höheren Wert als die Berechnung der ...
§ 11 AtDeckV Sonstige Kernanlagen (vom 02.01.2022)
... die Regeldeckungssumme 70 Millionen Euro und sie erhöht sich 1. gemäß Anlage 3 , wenn in der Anlage mit Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes ... überschreitet. Die Erhöhungsbeträge nach Anlage 3 und Anlage 4 sind getrennt zu ermitteln und sodann mit dem Betrag in Höhe von 70 Millionen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Artikel 1 AtDeckVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
... folgenden Angaben eingefügt: „Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6". 2. § 3 ... die Regeldeckungssumme 80 Millionen Euro und sie erhöht sich 1. gemäß Anlage 3 , wenn Kernbrennstoffe im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes mit einer genehmigten ... der jeweils geltenden Fassung überschreitet. Die Erhöhungsbeträge nach Anlage 3 und Anlage 4 sind getrennt zu ermitteln und sodann mit dem Betrag von 80 Millionen Euro zu einer ... 70 Millionen Euro erhöht um den auf Grund der genehmigten Masse der Kernbrennstoffe nach Anlage 3 ermittelten Betrag, sofern diese Berechnung einen höheren Wert als die Berechnung der ... die Regeldeckungssumme 70 Millionen Euro und sie erhöht sich 1. gemäß Anlage 3 , wenn in der Anlage mit Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes ... 2 der Strahlenschutzverordnung überschreitet. Die Erhöhungsbeträge nach Anlage 3 und Anlage 4 sind getrennt zu ermitteln und sodann mit dem Betrag in Höhe von 70 Millionen ... dieser Verordnung zu erfolgen hat." 14. Der Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 bis 6 angefügt: „Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § ... 14. Der Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 bis 6 angefügt: „ Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2) Massenabhängige ...