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§ 1 - EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung (EGLV)

V. v. 02.11.1995 BGBl. I S. 1493; aufgehoben durch § 12 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3824
Geltung ab 11.11.1995; FNA: 2030-2-27 Beamte
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§ 1 Anerkennung des Diploms



Ein Diplom im Sinne des Artikels 1 Buchstabe a der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG 1989 Nr. L 19 S. 16) ist auf Antrag als Befähigung für eine Laufbahn des höheren oder gehobenen Dienstes, die der Fachrichtung des Diploms entspricht, anzuerkennen, wenn

1.
der Antragsteller die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

2.
der Antragsteller die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,

3.
das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbene oder anerkannte Diplom zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im öffentlichen Dienst des Herkunftsstaates berechtigt und

4.
das Diplom im Vergleich zu dem entsprechenden deutschen Hochschulabschluß in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst oder der hauptberuflichen Tätigkeit weder ein inhaltliches noch ein zeitliches Defizit im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a oder b der Richtlinie 89/48/EWG aufweist.

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Zitierungen von § 1 EGLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EGLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EGLV Ausgleichsmaßnahmen
... Erfüllt der Antragsteller nicht die Voraussetzungen des § 1 Nr. 4, ist die Anerkennung 1. bei einem inhaltlichen Defizit nach Wahl des ... nur der Ausgleich des inhaltlichen Defizits verlangt werden. (3) Abweichend von § 1 Nr. 4 und den Absätzen 1 und 2 ist das Diplom, das auf der Grundlage eines ...
§ 3 EGLV Ablehnung des Antrages
... Anerkennung ist zu versagen, wenn 1. die Voraussetzungen der §§ 1 und 2 nicht erfüllt werden, 2. die Ausgleichsmaßnahmen nicht ...