Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.12.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 20 - EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung (EGLV)

V. v. 02.11.1995 BGBl. I S. 1493; aufgehoben durch § 12 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3824
Geltung ab 11.11.1995; FNA: 2030-2-27 Beamte
|

§ 20 Abschluß des Anerkennungsverfahrens


§ 20 wird in 1 Vorschrift zitiert

Nach erfolgreichem Abschluß des Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung oder dem Nachweis einer zusätzlichen Berufserfahrung erwirbt der Antragsteller die Befähigung für eine einschlägige Laufbahn des höheren oder gehobenen Dienstes; andernfalls ist der Antrag abzulehnen. Der Antrag ist ebenfalls abzulehnen, wenn sich der Antragsteller der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme trotz Aufforderung nicht in angemessener Frist unterzieht. § 6 Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 20 EGLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 EGLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 EGLV Ablehnung des Antrages
... oder der Antragsteller sich ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist unterzogen hat (§ 20 ), 3. die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen trotz ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed