Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen sowie Einsetzen und Handhaben von Arbeitsgeräten und Werkzeugen,
- 6.
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 7.
- Qualitätsmanagement,
- 8.
- Erstellen von zahntechnischen Planungen,
- 9.
- Erstellen von Arbeitsunterlagen nach Abformungen,
- 10.
- Anfertigen von Bißregistrierhilfen und Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren,
- 11.
- Herstellen von partiellem Zahnersatz,
- 12.
- Herstellen von totalem Zahnersatz,
- 13.
- Herstellen von kieferorthopädischen Geräten,
- 14.
- Herstellen von festsitzendem Zahnersatz,
- 15.
- Verarbeiten von zahnfarbenen Werkstoffen,
- 16.
- Einarbeiten von konfektionierten Verbindungselementen; Herstellen von individuellen Verbindungselementen,
- 17.
- Herstellen von therapeutischen Geräten.