(1) Der Einsammler hat vor Zuleitung der Nachweiserklärungen an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde das Deckblatt Entsorgungsnachweise sowie den Teil Verantwortliche Erklärung einschließlich der nach §
4 Abs. 1 erforderlichen Deklarationsanalyse oder Angaben des Sammelentsorgungsnachweises auszufüllen und dem Abfallentsorger zuzuleiten.
(2) Für die weitere Handhabung sowie die Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweises finden §
4 Abs. 2 und 3 sowie die §§
5 bis 7 entsprechende Anwendung.
(3) Soweit der Einsammlungsbereich die Grenzen des Landes überschreitet, in dem die für den Sammelentsorger zuständige Behörde ihren Sitz hat, hat der Einsammler zusätzlich je eine Ablichtung des Sammelentsorgungsnachweises innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bestätigung durch die zuständige Behörde nachrichtlich an die zuständigen Behörden der anderen Länder zu übersenden.
§ 33 NachwV Ordnungswidrigkeiten ... 1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2, § 23 Satz 1 Nr. 1 oder § 26 Satz 1, § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit ... 1, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2, § 23 Satz 1 Nr. 1 oder § 26 Satz 1, § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 26 Satz 1, § 25 Abs. 1 Satz 3 oder 4 oder Abs. 2 Satz 3 ... 2. entgegen § 5 Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2, § 23 Satz 1 Nr. 1 oder § 26 Abs. 1, oder § 13 Abs. 3 Satz 2, auch in ... 3. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 oder § 26 Satz 1, den Fristablauf nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... 4. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 oder § 26 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 oder § 25 Abs. ... § 6 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 oder § 26 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 oder § 25 Abs. 3 Satz 5 ein Doppel oder eine ... 5. entgegen § 6 Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2 Satz 2, § 25 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 Satz 5 oder § 26 Satz 1, ... mitführt oder nicht rechtzeitig vorlegt, 6. entgegen § 9 Abs. 3 Satz 2 oder § 13 Abs. 7 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig ...