(1) Die Pflicht des Abfallerzeugers zur Einholung einer Bestätigung des Entsorgungsnachweises nach §
3 entfällt, wenn
- 1.
- die Entsorgung durch einen Abfallentsorger erfolgt, der nach § 13 freigestellt ist, und
- 2.
- der Abfallerzeuger vor Beginn der Entsorgung nach § 11 der für ihn zuständigen Behörde eine Ablichtung der Nachweiserklärungen übersendet.
Die unbeschadet des Satzes 1 nach den §§
3 und
4 zu führenden Nachweiserklärungen gelten längstens fünf Jahre.
(2) Der Abfallerzeuger hat dem Beförderer eine Ablichtung der Nachweiserklärungen und der Entscheidungen im privilegierten Verfahren zu übergeben, die dieser bei der Beförderung mitzuführen hat. Im Übrigen findet §
6 Abs. 4 und 5 entsprechende Anwendung.
§ 14 NachwV Bestätigung auf Anordnung ... Die zuständige Behörde kann abweichend von § 10 anordnen, dass der Abfallerzeuger zum Nachweis der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung ... 1. Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Nachweiserklärungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 11 nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ... oder Richtigkeit der Angaben oder das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 10 nachgewiesen wird, 2. der Abfallerzeuger gegen die ihm im Weiteren nach ...
§ 33 NachwV Ordnungswidrigkeiten ... 5. entgegen § 6 Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2 Satz 2, § 25 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 Satz 5 oder § 26 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz ...