Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.01.2007 aufgehoben
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§ 20 - Nachweisverordnung (NachwV)

neugefasst durch B. v. 17.06.2002 BGBl. I S. 2374, aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298
Geltung ab 07.10.1996; FNA: 2129-27-2-3 Umweltschutz
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§ 20 Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung


§ 20 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Der Einsammler hat mit Beginn der Einsammlung nach Maßgabe des § 16 die Begleitscheine auszufüllen und sich dabei als Abfallerzeuger und Abfallbeförderer einzutragen sowie insbesondere die Sammelentsorgungsnachweisnummer anzugeben. Vor der Übergabe der Abfälle hat er in das Mehrzweckfeld des Begleitscheins (Frei für Vermerke) die Nummern der Übernahmescheine einzutragen, aus denen sich die Sammelladung zusammensetzt. Das weitere Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen über die Begleitscheine.

(2) Erstreckt sich die Einsammlung über die Grenzen eines Landes hinaus, so ist für jedes Land, in dem eingesammelt wird, ein Begleitschein zu führen.

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Zitierungen von § 20 NachwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 NachwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NachwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 NachwV Kreis der Nachweispflichtigen
... über eingesammelte Abfälle nach § 8 Abs. 3 und den §§ 9, 18, 19 und 20 sowie die Bestimmungen zur Nachweisführung nach § 24 Abs. 1 über die Entsorgung von ...
§ 22 NachwV Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften
... der §§ 8, 9 und insoweit auch der §§ 10 bis 14 sowie der §§ 18 bis 21 zulassen. Satz 1 findet entsprechende Anwendung, soweit die Entsorgung durch ...
§ 26 NachwV Nachweispflicht auf Anordnung
... nicht überwachungsbedürftigen Abfällen angeordnet wird, finden die §§ 3 bis 23 sowie § 25, mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 1 letzter Halbsatz, entsprechende ...
§ 33 NachwV Ordnungswidrigkeiten
... oder nicht rechtzeitig übersendet, 9. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 26 Satz 1, eine Nummer nicht, nicht richtig, nicht ... vollständig oder nicht rechtzeitig einträgt, 10. entgegen § 20 Abs. 2 einen Begleitschein nicht führt, 11. entgegen § 25 Abs. 3 ...


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