Wird eine Verwertung außerhalb einer Anlage durchgeführt, so sind in entsprechender Anwendung der Bestimmung des Ersten bis Dritten Abschnitts
- 1.
- die Pflichten des Abfallentsorgers durch denjenigen zu erfüllen, der die Verwertung durchführt,
- 2.
- die Aufgaben der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde von der nach Landesrecht zuständigen Behörde wahrzunehmen.
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Ersten bis Dritten Abschnitts unberührt.
§ 25 NachwV Einbehalten von Belegen zum Zwecke des Nachweises ... Nachweises auszufüllen und dem Abfallerzeuger zuzuleiten. § 6 Abs. 4 und 5 sowie § 23 finden entsprechende Anwendung. Der vereinfachte Nachweis gilt längstens fünf Jahre. ... Satz 6 sowie § 8 Abs. 1 Satz 1, mit Ausnahme der Nummer 4, § 6 Abs. 4 und 5 sowie § 23 finden entsprechende Anwendung. Der Einsammler hat den Nachweis entsprechend den Sätzen 1 bis ...
§ 33 NachwV Ordnungswidrigkeiten ... entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2, § 23 Satz 1 Nr. 1 oder § 26 Satz 1, § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 26 Satz 1, ... 2. entgegen § 5 Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 2, § 23 Satz 1 Nr. 1 oder § 26 Abs. 1, oder § 13 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 26 ... macht, 7. entgegen § 16 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Satz 1 Nr. 1 oder § 26 Satz 1, § 19 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Satz ... entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Satz 1 Nr. 1, oder § 19 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Satz 2 oder ...