Die Anforderungen des §
6 Abs. 2, 3 und 4 sowie der §§
7 und
13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 bis 5 gelten auch für Hersteller, die Elektro- oder Elektronikgeräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik unmittelbar an Nutzer in privaten Haushalten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vertreiben.
§ 24 ElektroG Übergangsvorschriften ... 4 wird bis zum 23. November 2005, die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach §§ 7 und 8 , § 9 Abs. 1 bis 4, Abs. 7 und 8, §§ 10 und 11, § 13 Abs. 1 Nr. 2 bis 7, Abs. 3 ...