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§ 46 - Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

neugefasst durch B. v. 16.07.2004 BGBl. I S. 1673; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 24.08.1985; FNA: 7822-6 Sortenschutz, Saatgut
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§ 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter



Wird im Falle des § 42 Abs. 2 Nr. 3 die Sorte von weiteren Züchtern oder unter deren Verantwortung unter den dort genannten Voraussetzungen bearbeitet, so kann jeder dieser Züchter seine Eintragung in die Sortenliste als weiterer Züchter beantragen. § 42 Abs. 3 und 6, §§ 43, 44 Abs. 1 bis 3 und § 45 gelten entsprechend.



 

Zitierungen von § 46 SaatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 SaatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 SaatG Sortenliste
... der Name und die Anschrift a) des Züchters, b) im Falle des § 46 der weiteren Züchter, c) der Verfahrensvertreter, 4. der Zeitpunkt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
§ 4 BMELBGebV Entstehung der Gebührenschuld bei Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes, die Sortenzulassung, die Verlängerung der Sortenzulassung und die Eintragung eines weiteren Züchters
... und 4. Entscheidungen über die Eintragung eines weiteren Züchters nach § 46 des Saatgutverkehrsgesetzes (Nummern 101, 201, 221 und 231 des Abschnitts 16 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der ...
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
...  230 Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters nach § 46 SaatG 231 Entscheidung über die Eintragung eines ... 330 Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters nach § 46 SaatG 331 Entscheidung über die Eintragung eines ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 8. BSAVfVÄndV
... zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46   231 Entscheidung über die Eintragung eines weiteren ... auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46 ; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Artikel 1 11. BSAVfVÄndV Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46   231 Entscheidung über die Eintragung eines ... Züchters oder gegen den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46 ; § 52 Abs. 5 mit Ausnahme der entsprechenden Anwendung von § 52 ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 07.03.2012 BGBl. I S. 451
Artikel 1 9. BSAVfVÄndV
... zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46   431 Entscheidung über die Eintragung eines weiteren ... auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46 ; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 7. BSAVfVÄndV
... zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46   431 Entscheidung über die Eintragung eines weiteren ... auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46 ; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
Artikel 2 10. BSAVfVÄndV Weitere Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46   231 Entscheidung über die Eintragung eines weiteren ... auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46 ; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 ...