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Anlage 2 - Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind



Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706, Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, zu ermitteln.

Schema zur Vorgehensweise bei der Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind


Schema zur Vorgehensweise bei der Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (BGBl. 2009 I S. 397)


Winderosionsgefährdungsklasse


WinderosionsgefährdungsklasseBezeichnungStufe nach DIN 19706 *)
123
CCWindErosionsgefährdungEnat5


*)
Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wind nach Tabelle 3 bzw. Tabelle 8 der DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN - Deutsches Institut für Normung e. V., Mai 2004). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.



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Frühere Fassungen von Anlage 2 DirektZahlVerpflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.02.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
vom 19.02.2009 BGBl. I S. 395

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 DirektZahlVerpflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 DirektZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 DirektZahlVerpflV Erosionsvermeidung (vom 01.01.2012)
...  2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der Anlage 2 zugrunde zu legen. In der Rechtsverordnung sind die Gebiete, die den ... Ackerfläche, die der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind im Sinne der Anlage 2 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 19.02.2009 BGBl. I S. 395
Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVÄndV
...  2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der Anlage 2 zugrunde zu legen. In der Rechtsverordnung sind die Gebiete, die den ... eine Ackerfläche, die der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind im Sinne der Anlage 2 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ... Angabe „Anlage 3" ersetzt. 3. Vor der Anlage werden folgende Anlagen 1 und 2 eingefügt: „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3) Bestimmung ... DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch ...