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Anlage 3 - Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3) Humusbilanz und Bodenhumusuntersuchung



1.
Grenzwert für die Humusbilanz

Der Humusbilanzsaldo soll im Bereich zwischen - 75 kg C/ha/a und + 125 kg C/ha/a liegen und darf den Wert von - 75 kg C/ha/a nicht unterschreiten.

Berechnungsverfahren:

Bilanzierung des Humusbedarfs der angebauten Fruchtarten und der Humusreproduktion durch Verbleib von Ernteresten und Zufuhr von organischen Düngern auf Betriebsebene innerhalb eines Jahres anhand der Tabellen 1 bis 3.

2.
Grenzwerte für den Erhalt der organischen Substanz im Boden bei der Bodenhumusuntersuchung

Ton ≤ 13 %: Humusgehalt > 1 %

Ton > 13 %: Humusgehalt > 1,5 %

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann wegen besonderer Standortgegebenheiten die Grenzwerte regional anpassen.

Umrechnung von organischem Kohlenstoff in Humus durch Multiplikation mit dem Faktor 1,72.

Tabelle 1

Kennzahlen zur fruchtartspezifischen Veränderung des Humusvorrates (Humusbedarf) des Bodens in Humusäquivalenten (kg Humuskohlenstoff) pro ha und Jahr

Hauptfruchtarten
Zucker- und Futterrübe, einschließlich Samenträger - 760
Kartoffeln und 1. Gruppe Gemüse/Gewürz- und Heilpflanzen*) - 760
Silomais, Körnermais und 2. Gruppe Gemüse/Gewürz/
Heilpflanzen*)
- 560
Getreide einschließlich Öl- und Faserpflanzen, Sonnenblumen und Erdbeeren
sowie 3. Gruppe Gemüse/Gewürz- und Heilpflanzen*)
- 280
Körnerleguminosen160

Bedarfsfaktoren für Zucker- und Futterrüben, Getreide einschließlich Körnermais und Ölfrüchten ohne Koppel-
produkte; bei den restlichen Fruchtarten ist die Humusersatzleistung der Koppelprodukte im Humusbedarf
berücksichtigt.

Mehrjähriges Feldfutter
Ackergras, Leguminosen, Leguminosen-Gras-Gemenge,
Vermehrung und 4. Gruppe Gemüse/Gewürz/Heilpflanzen*)
 
- je Hauptnutzungsjahr 600
- im Ansaatjahr  
als Frühjahrsblanksaat 400
bei Gründeckfrucht 300
als Untersaat 200
als Sommerblanksaat 100

Zwischenfrüchte
Winterzwischenfrüchte120
Stoppelfrüchte80
Untersaaten200

Brache
Selbstbegrünung 
- ab Herbst 180
- ab Frühjahr des Brachejahres 80
Gezielte Begrünung  
- ab Sommer der Brachlegung inkl. dem folgenden Brachejahr**) 700
- ab Frühjahr des Brachejahres 400
**) gilt auch für nachfolgende Jahre.  


Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann wegen besonderer Standortgegebenheiten und Bewirtschaftungssysteme die Kennzahlen regional anpassen.

*)
Gruppierung von Gemüse-, Duft-, Gewürz- und Heilpflanzen nach ihrer Humusbedürftigkeit:

Gruppe 1

Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Fingerhut, Gurke, Knollensellerie, Kürbis, Porree, Rhabarber, Rotkohl, Stabtomate, Stangensellerie, Weißkohl, Wirsingkohl, Zucchini, Zuckermelone;

Gruppe 2

Aubergine, Chicoree (Wurzel), Goldlack, Kamille, Knoblauch, Kohlrübe, Malve, Möhre, Meerrettich, Paprika, Pastinake, Ringelblume, Schöllkraut, Schwarzwurzel, Sonnenhut, Zuckermais;

Gruppe 3

Ackerschachtelhalm, Alant, Arzneifenchel, Baldrian, Bergarnika, Bergbohnenkraut, Bibernelle, Blattpetersilie, Bohnenkraut, Borretsch, Brennnessel, Buschbohne, Drachenkopf, Dill, Dost, Eibisch, Eichblattsalat, Eisbergsalat, Endivie, Engelswurz, Estragon, Faserpflanzen, Feldsalat, Fenchel (großfrüchtig), Goldrute, Grünerbse, Grünkohl, Hopfen, Johanniskraut, Kohlrabi, Kopfsalat, Kornblume, Kümmel, Lollo, Liebstöckel, Majoran, Mangold, Mutterkraut, Nachtkerze, Ölfrüchte, Pfefferminze, Radicchio, Radies, Rettich, Romana, Rote Rübe, Salbei, Schafgarbe, Schnittlauch, Spinat, Spitzwegerich, Stangenbohne, Tabak, Thymian, Wurzelpetersilie, Zitronenmelisse, Zwiebel;

Gruppe 4

Bockshornklee, Schabziegerklee, Steinklee.


Tabelle 2

Kennzahlen zur Humus-Reproduktion organischer Materialien in Humusäquivalenten (Kilogramm (kg) Humuskohlenstoff (Humus-C) je Tonne (t) Substrat *)
 Materialkg Humus-C pro t
Substrat
Trockenmasse
(%)

Pflanzenmaterial
Stroh10086
Gründüngung, Rübenblatt, Marktabfälle 810
Grünschnitt1620

Stallmist

frisch
2820
4030

verrottet (auch Feststoff aus Gülleseparierung)
4025
5635

kompostiert
6235
9655

Gülle

Schwein
44
88

Rind
64
97
1210

Geflügel (Kot)
1215
2225
3035
3845

Bioabfall

nicht verrottet
3020
6240

Frischkompost
4030
6650

Fertigkompost
4640
5850
7060

Klärschlamm

ausgefault, unbehandelt
810
1215
2825
4035
5245

kalkstabilisiert
1620
2025
3635
4645
5655

Gärrückstände

flüssig
64
97
1210

fest
3625
5035

Kompost
4030
7060

Sonstiges

Rindenkompost
6030
10050

See- und Teichschlamm
1010
4040


*)
Die Humusreproduktion 1 t ROS ("Reproduktionswirksame organische Substanz") entspricht 200 kg Kohlenstoff; die 1 t HE ("Humuseinheit") entspricht 580 kg Kohlenstoff.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann wegen besonderer Standortgegebenheiten und Bewirtschaftungssysteme die Kennzahlen regional anpassen.

Bei nicht aufgeführten organischen Materialien sind die Kennzahlen der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu verwenden.



Tabelle 3

Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukt zu Nebenernteprodukt
(Korn:Stroh-Verhältnis bzw. Wurzel:Laub-Verhältnis)*)

Braugerste0,70
Futterrübe0,40
Hafer1,10
Körnermais1,00
Öllein1,50
Sommerfuttergerste0,80
Sommerraps1,70
Sonnenblume2,00
Wintergerste0,70
Winterraps, Winterrübsen 1,70
Winterroggen0,90
Wintertriticale0,90
Winterweizen0,80
Zuckerrübe0,70
Beispiel: 10t Weizenkorn liefern gleichzeitig 8t Stroh

*)
Korn bzw. Wurzel gleich 1

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann wegen besonderer Standortgegebenheiten und Bewirtschaftungssysteme die Kennzahlen regional anpassen.

Diese Werte sind als Richtwerte zu verstehen. In begründeten Fällen (z. B. besondere Sortenwahl, nicht aufgeführte Kultur) können andere Werte verwendet werden.


Rechenbeispiel

Humusbedarf:
FruchtfolgehaHumuswirkung
(kg Humus-C pro ha)
Gesamtbetriebsfläche (kg Humus-C)
(ha multipliziert mit Humuswirkung)
Kartoffel10- 760 - 7.600
Winterweizen30- 280 - 8.400
Brache
(Selbstbegrünung ab Herbst)
4+ 180 + 720
Summe Humusbedarf 44 - 15.280


Humusreproduktion:
Humus-
lieferung durch
Nebenprodukte,
die auf dem Feld
bleiben
Hauptfrucht-
ertrag
t pro ha
Hauptfrucht-
Nebenprodukt-
Verhältnis
(Tabelle 3)
Ertrag
Rübenblatt/Stroh
(t pro ha)
Umrechnungs-
faktor
(Tabelle 2
Spalte 2)
kg Humus-C
pro ha
(Multiplikation
Spalte 4 mit
Spalte 5)
Gesamtbetriebs-
fläche in kg
Humus-C
(Spalte 6 multip.
mit Anbaufläche)
Kartoffel40----0
Winterweizen8,50,86,8100680+ 13.600
(Strohverkauf
von 10 ha, des-
halb verbleiben
nur 20 ha für
Reproduktion)
Summe
Humusrepro-
duktion
     + 13.600


Bilanzkg Humus-C
Summe Humusbedarf - 15.280
Summe Humusreproduktion + 13.600
Gesamtbilanz- 1.680
Humusbilanz in kg Humus-C pro Hektar und Jahr
(Gesamtbilanz durch Anzahl ha der Betriebsfläche)
- 38






 

Frühere Fassungen von Anlage 3 DirektZahlVerpflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.04.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 15.04.2011 eBAnz AT49 2011 V1
aktuell vorher 18.02.2010Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
vom 08.02.2010 BGBl. I S. 66
aktuell vorher 28.02.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
vom 19.02.2009 BGBl. I S. 395
aktuell vorher 01.06.2006Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
vom 26.05.2006 BGBl. I S. 1252
aktuellvor 01.06.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 DirektZahlVerpflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 DirektZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 DirektZahlVerpflV Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (vom 21.04.2011)
...  1. eine jährliche Humusbilanz auf betrieblicher Ebene nach Maßgabe der Anlage 3 , die bis zum 31. März des Folgejahres zu erstellen ist, oder 2. eine nach einer ... als sechs Jahre sein darf. Der Nachweis ist erbracht, wenn die in der Anlage 3 jeweils genannten Grenzwerte nicht unterschritten werden. Wird bei der Humusbilanz der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 08.02.2010 BGBl. I S. 66
Artikel 1 3. DirektZahlVerpflVÄndV
...  1. eine jährliche Humusbilanz auf betrieblicher Ebene nach Maßgabe der Anlage 3 , die bis zum 31. März des Folgejahres zu erstellen ist, oder 2. eine nach einer ... als sechs Jahre sein darf. Der Nachweis ist erbracht, wenn die in der Anlage 3 jeweils genannten Grenzwerte nicht unterschritten werden. Wird bei der Humusbilanz der Grenzwert ... Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht zu besorgen sind." 2. In Anlage 3 wird der Klammerzusatz „(zu § 3 Abs. 4 und 5)" durch den Klammerzusatz „(zu ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 19.02.2009 BGBl. I S. 395
Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVÄndV
... und Abs. 5 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „Anlage" durch die Angabe „Anlage 3 " ersetzt. 3. Vor der Anlage werden folgende Anlagen 1 und 2 eingefügt: ... beziehen beim Beuth Verlag Berlin." 4. Die bisherige Anlage wird die neue Anlage 3 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 15.04.2011 eBAnz AT49 2011 V1
Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... besonderen regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.". 3. In Anlage 3 werden in Tabelle 1 nach den Wörtern „Getreide einschließlich Öl- und ...