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§ 1 - Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)

§ 1 Geltungsbereich



Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die von einem Betriebsinhaber, der Direktzahlungen oder sonstige Stützungszahlungen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes beantragt, einzuhalten sind.



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Frühere Fassungen von § 1 DirektZahlVerpflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.04.2010Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
vom 20.04.2010 BGBl. I S.
aktuell vorher 14.05.2008Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
vom 08.05.2008 BGBl. I S. 801
aktuellvor 14.05.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 DirektZahlVerpflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 DirektZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 801
Artikel 3 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... § 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), die zuletzt ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 20.04.2010 eBAnz AT44 2010 V1
Artikel 1 4. DirektZahlVerpflVÄndV
... (BGBl. I S. 66) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „für die Dauer des Bezugs von Direktzahlungen oder sonstigen ...