§ 17 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Kriminal-Laufbahnverordnung
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1322
Artikel 1 1. KrimLVÄndV ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: § 17 (weggefallen)". b) Nach der ... a) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: § 17 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 19 wird folgende Angabe ... 23 Laufbahnprüfung, Wiederholung von Prüfungsleistungen". 2. § 17 wird aufgehoben. 3. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: ...
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