Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Post und Telekom hat achtzehn, der Vorstand hat acht Mitglieder. Es werden Neuwahlen entsprechend §
45 Abs. 1 Satz 3 des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch und § 128 der
Wahlordnung für die Sozialversicherung durchgeführt.