§ 14a Durchführung von Beihilfeverfahren
1Das Bundesamt ist zuständig für die Durchführung von Beihilfeprogrammen des Bundes nach
- 1.
- der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) und
- 2.
- der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1).
2Die Zuständigkeit des Bundesamtes nach Satz 1 umfasst sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beihilfegewährung.
Frühere Fassungen von § 14a GüKG
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interne Verweise§ 15a GüKG Werkverkehrsdatei (vom 26.11.2019) ... im Werkverkehr, 4. zur Durchführung von Beihilfeverfahren im Sinne des § 14a und 5. für die Erledigung der Aufgaben, die ihm nach dem Gesetz zur Sicherstellung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums
G. v. 25.11.2012 BGBl. II S. 1381
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 17.06.2013 BGBl. I S. 1558
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1057
Artikel 1 GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes ... angefügt: „5. Durchführung von Beihilfeverfahren im Sinne des § 14a ". 4. § 15a Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 ... „4. zur Durchführung von Beihilfeverfahren im Sinne des § 14a ". 5. § 19 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird ...
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2272
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1214
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