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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.09.2020 aufgehoben

§ 4 - Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute (KredInstAufwV k.a.Abk.)

§ 4 Umsatzsteuer



Das Kreditinstitut hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Kostenerstattung gemäß §§ 1 bis 3 entfallenden Umsatzsteuer.

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