§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich
- 1.
- der Gewährung von Beihilfen für
- a)
- Magermilch, konzentrierte Magermilch und Buttermilch (Magermilch) für Futterzwecke,
- b)
- Magermilchpulver und Buttermilchpulver (Magermilchpulver) für Futterzwecke,
- c)
- zu Mischfutter verarbeitete Magermilch,
- d)
- Magermilchpulver, das im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates denaturiert oder zu Mischfutter verarbeitet wird;
- 2.
- der Wiedereinziehung der Beihilfen für Magermilchpulver für Futterzwecke und für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch bei der Ausfuhr nach dritten Ländern.
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interne Verweise§ 2 MMilchBV Zuständigkeit ... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 bezeichneten Rechtsakte sind 1. die Bundesanstalt für Landwirtschaft und ...
§ 3 MMilchBV Zulassung der Herstellungs- und der Verarbeitungsbetriebe ... Zulassungen nach den in § 1 genannten Rechtsakten werden auf Antrag von der zuständigen Stelle durch einen ... regelmäßig Abschlüsse macht, 2. dessen Betrieb die in den in § 1 genannten Rechtsakten hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt und 3. ... ist zu widerrufen, wenn ein schwerer Verstoß gegen diese Verordnung oder die in § 1 genannten Rechtsakte festgestellt wird. Im übrigen kann sie unter den Voraussetzungen des ...
§ 3a MMilchBV Anzeigepflicht ... als Tierhalter, der Magermilch aus eigener Erzeugung verfüttert, sich an einer in § 1 genannten Maßnahme als Beihilfeempfänger beteiligen will, hat dies vor Beginn seiner ... anzuzeigen. Die Anzeige ist entbehrlich, wenn der Beteiligte einer Zulassung nach den in § 1 genannten Rechtsakten ...
§ 4a MMilchBV Sachkundige Person ... Stellen alle Auskünfte zu erteilen und Handlungen vorzunehmen, die nach den in § 1 genannten Rechtsakten oder nach dieser Verordnung vom Beteiligten gefordert werden ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 491
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
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