Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 7 - Bundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG)

§ 7 Genehmigungen



(1) Die Präsidentin oder der Präsident legt die Beschlüsse des Verwaltungsrats gemäß § 5 Abs. 4 dem Bundesministerium der Finanzen zur Genehmigung vor.

(2) Die Präsidentin oder der Präsident berichtet dem Bundesministerium der Finanzen und dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Geschäftsführung der Bundesanstalt.



 

Zitierungen von § 7 BAPostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BAPostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAPostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 BAPostG Wirtschaftsplan (vom 02.04.2021)
... regelt die Satzung. (3) Der Wirtschaftsplan bedarf der Genehmigung gemäß § 7 Abs. 1 . (4) Liegt bis zum Schluß eines Geschäftsjahres die Genehmigung des ...
§ 22 BAPostG Prüfung und Entlastung der Präsidentin oder des Präsidenten (vom 01.01.2013)
... Der Beschluss über die Entlastung bedarf der Genehmigung gemäß § 7 Abs. 1. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)
G. v. 21.11.2012 BGBl. I S. 2299
Artikel 2 PVKNeuG Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes
... die Postbeamtenversorgungskasse auf. Der Wirtschaftsplan bedarf der Genehmigung nach § 7 Absatz 1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Die Bundesanstalt stellt ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 3 BPPersRFG Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes
...  § 6 Einspruch gegen Beschlüsse des Verwaltungsrats § 7 Genehmigungen § 8 Satzung Abschnitt 4 Postbeamtenversorgungskasse ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Anlage zu Artikel 1 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2331; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 12 Nr. 10 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 22 BAPostSa Rechte und Pflichten
... nach Absatz 3 Nr. 1 bis 6 bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde; § 7 Abs. 1 Satz 2 des Bundesanstalt Post-Gesetzes ist zu beachten. (5) Über eine ...