Änderung § 10 BAPostG vom 01.01.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 10 BAPostG, alle Änderungen durch Artikel 2 PVKNeuG am 1. Januar 2013 und Änderungshistorie des BAPostG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 10 BAPostG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2013 geltenden Fassung
§ 10 BAPostG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 21.11.2012 BGBl. I S. 2299
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 10 (weggefallen)


(Text neue Fassung)

§ 10 Wirtschaftsführung, Rechnungslegung


vorherige Änderung

 


(1) Die Bundesanstalt stellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan für die Postbeamtenversorgungskasse auf. Der Wirtschaftsplan bedarf der Genehmigung nach § 7 Absatz 1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Die Bundesanstalt stellt für die Postbeamtenversorgungskasse innerhalb der ersten vier Monate des Folgejahres für das vergangene Geschäftsjahr eine Haushaltsrechnung nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung sowie eine Vermögensrechnung auf. Ferner stellt sie zum gleichen Termin einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach handelsrechtlichen Grundsätzen auf. § 21 Absatz 1 und § 22 gelten entsprechend. Das Publizitätsgesetz ist nicht anzuwenden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed