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§ 26c - Bundesversorgungsgesetz (BVG)

neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 830-2 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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§ 26c



(1) Beschädigte und Hinterbliebene erhalten Hilfe zur Pflege in entsprechender Anwendung von § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Siebten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Hilfe zur Pflege gehen die Leistungen nach § 35 vor.

(3) Stellen Pflegebedürftige ihre Pflege nach § 63b Absatz 6 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicher, gelten § 11 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 34 Absatz 2 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.


(5) 1Bei der Festsetzung der Einkommensgrenze tritt an die Stelle des Grundbetrages nach § 25e Absatz 1 Nummer 1 ein Grundbetrag

1.
in Höhe von 4,25 Prozent des Bemessungsbetrages bei

a)
der Hilfe zur Pflege in einer stationären oder teilstationären Einrichtung, wenn diese Hilfe voraussichtlich auf längere Zeit erforderlich ist, sowie

b)
der häuslichen Pflege von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 und 3,

2.
in Höhe von 8,5 Prozent des Bemessungsbetrages beim Pflegegeld für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5.

2Der Familienzuschlag beträgt 40 Prozent des Grundbetrages nach § 25e Absatz 1 Nummer 1. 3In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 beträgt der Familienzuschlag für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Hälfte des Grundbetrages nach Satz 1 Nummer 1, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner blind sind oder die Voraussetzungen des § 72 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen oder so schwer behindert sind, dass sie als Beschädigte die Pflegezulage nach den Stufen III bis VI nach § 35 Absatz 1 Satz 4 erhielten.

(6) Werden Leistungen der Hilfe zur Pflege für ein volljähriges Kind der Beschädigten erbracht, haben Beschädigte Einkommen und Vermögen bis zur Höhe des Betrages nach § 27h Absatz 2 Satz 3 einzusetzen, soweit das Einkommen die für die Leistung maßgebliche Einkommensgrenze nach § 25e Absatz 1 oder § 26c Absatz 5 oder das Vermögen die Vermögensgrenze nach § 25f übersteigt.





 

Frühere Fassungen von § 26c BVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
vom 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 12 Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3191
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
vom 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
aktuell vorher 01.07.2008Artikel 8 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
vom 28.05.2008 BGBl. I S. 874
aktuell vorher 21.12.2007Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
aktuellvor 21.12.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 26c BVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26c BVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BVG (vom 06.12.2019)
... (§§ 10 bis 24a), 2. Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27l), 3. Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34) und Pflegezulage (§ ... zur Teilhabe nach § 27d Absatz 1 Nummer 3, 4. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 26c einschließlich der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 26d und  ...
§ 25 BVG (vom 01.01.2017)
... Anspruch auf Leistung in einer Einrichtung (§ 25b Abs. 1 Satz 2) oder auf Pflegegeld (§ 26c Absatz 1) steht, soweit die Leistung den Leistungsberechtigten erbracht worden wäre, nach ...
§ 25b BVG (vom 21.12.2007)
... 26 und 26a), 2. Krankenhilfe (§ 26b), 3. Hilfe zur Pflege ( § 26c ), 4. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d), 5. Altenhilfe ...
§ 25e BVG (vom 01.01.2017)
... 26a, 27 Abs. 2 Satz 4 sowie des § 27a; § 26 Abs. 5 Satz 2, § 26b Abs. 4, § 26c Absatz 5, § 27 Abs. 2 letzter Satz und § 27d Abs. 5 bleiben unberührt.  ...
§ 25f BVG (vom 01.01.2023)
... 2 Buchstabe a zu berücksichtigen: 1. 40 Prozent bei Erbringung von Pflegegeld nach § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 ... 2. weitere 20 Prozent für Beschädigte bei Erbringung von Pflegegeld nach § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 ...
§ 26c BVG (vom 01.01.2020)
... die für die Leistung maßgebliche Einkommensgrenze nach § 25e Absatz 1 oder § 26c Absatz 5 oder das Vermögen die Vermögensgrenze nach § 25f ...
§ 27f BVG
... Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27e) sowie das Verfahren zu ...
§ 27h BVG (vom 01.01.2020)
... nach den Bestimmungen des § 25e Abs. 1, § 25f Abs. 1 bis 4, § 26b Abs. 4, § 26c Absatz 5 sowie § 27d Abs. 5 einzusetzen haben. Der Übergang des Anspruchs gegen einen ... oder Hilfe zur Pflege erhalten, gegenüber ihren Eltern geht wegen Leistungen nach den §§ 26c und 27d mit Ausnahme der Leistung nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 nur in Höhe von bis zu 26 ...
§ 27j BVG
... die bis zum 31. März 1995 nach § 26c Abs. 6 in der bis zum 31. März 1995 geltenden Fassung Pflegegeld bezogen haben, erhalten das ... übersteigt und die geltenden Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes ungeachtet des § 26c den Leistungsbezug nicht ausschließen; dabei bleibt eine Anrechnung der Geldleistung nach ... gilt, soweit Pflegebedürftige, die bis zum 31. März 1995 Pflegegeld nach § 26c Abs. 6 in der bis zum 31. März 1995 geltenden Fassung und daneben Leistungen zur ...
§ 27k BVG (vom 01.01.2017)
... Pflegebedürftige, deren Pflegebedürftigkeit nach § 26c in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung festgestellt worden ist und bei denen ... und bei denen spätestens am 31. Dezember 2016 die Voraussetzungen auf Leistungen nach § 26c in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung vorliegen, werden ab dem 1. Januar 2017 ohne erneute ...
§ 27l BVG (vom 01.01.2017)
... Person, die am 31. Dezember 2016 einen Anspruch auf Leistungen nach § 26c in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung hat, sind die ihr am 31. Dezember 2016 zustehenden ... Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades und des notwendigen pflegerischen Bedarfs nach § 26c Absatz 1 in Verbindung mit § 63a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. ... dem 1. Januar 2017 die Leistungen für den notwendigen pflegerischen Bedarf, die nach § 26c in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren sind, geringer sind als die nach ... dem 1. Januar 2017 die Leistungen für den notwendigen pflegerischen Bedarf, die nach § 26c in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren sind, höher sind als die nach ... als die nach Satz 1 gewährten Leistungen, so sind die Leistungen rückwirkend nach § 26c in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu ...
§ 64b BVG (vom 01.01.2017)
...  1. Krankenhilfe nach § 26b, 2. Pflegegeld nach § 26c Absatz 1, 3. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a.  ... und bei der Feststellung des Pflegegrades, der für die Erbringung von Pflegegeld nach § 26c Absatz 1 erforderlich ist, kann das Zeugnis eines amtlich bestellten Arztes oder des ... können mit Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums weitere in den §§ 26 bis 27d genannte Leistungen erbracht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 38a BBhV Häusliche Pflege (vom 01.01.2021)
... besteht. Ein Anspruch auf Pflegepauschalen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach § 26c des Bundesversorgungsgesetzes berührt die Gewährung von Pauschalbeihilfe nicht. (6) ...

Erstes Überleitungsgesetz
neugefasst durch B. v. 28.04.1955 BGBl. I S. 193; zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 13 G. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2317
§ 1 1. ÜblG
... jedoch die Aufwendungen für die Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27e des Bundesversorgungsgesetzes nur zu 80 vom Hundert, soweit nicht die Leistungen der ...

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 9 PflegeVG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... erbracht werden." 5. In § 25e Abs. 3 wird die Angabe „§ 26c Abs. 8" durch die Angabe „§ 26c Abs. 11" ersetzt. 6. In § 25f ... In § 25e Abs. 3 wird die Angabe „§ 26c Abs. 8" durch die Angabe „§ 26c Abs. 11" ersetzt. 6. In § 25f Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „§ 26c ... 26c Abs. 11" ersetzt. 6. In § 25f Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „§ 26c Abs. 6 Satz 2" durch die Angabe „§ 26c Abs. 8 Satz 3" ersetzt. 7. ... Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „§ 26c Abs. 6 Satz 2" durch die Angabe „§ 26c Abs. 8 Satz 3" ersetzt. 7. § 26c wird wie folgt gefaßt:  ... Satz 2" durch die Angabe „§ 26c Abs. 8 Satz 3" ersetzt. 7. § 26c wird wie folgt gefaßt: „§ 26c (1) Beschädigten und ... 3" ersetzt. 7. § 26c wird wie folgt gefaßt: „§ 26c (1) Beschädigten und Hinterbliebenen, die wegen einer körperlichen, ... einzusetzen." 8. In § 26d Abs. 3 wird die Angabe „§ 26c Abs. 4" durch die Angabe „§ 26c Abs. 7 Satz 1 und Abs. 9 Satz 1 und 2" ... In § 26d Abs. 3 wird die Angabe „§ 26c Abs. 4" durch die Angabe „§ 26c Abs. 7 Satz 1 und Abs. 9 Satz 1 und 2" ersetzt. 9. In § 27d Abs. 7 wird die ... 9 Satz 1 und 2" ersetzt. 9. In § 27d Abs. 7 wird die Angabe „§ 26c Abs. 9" durch die Angabe „§ 26c Abs. 12" ersetzt. 10. In § ... In § 27d Abs. 7 wird die Angabe „§ 26c Abs. 9" durch die Angabe „§ 26c Abs. 12" ersetzt. 10. In § 27h Abs. 2 wird die Angabe „§ 26c Abs. ... 26c Abs. 12" ersetzt. 10. In § 27h Abs. 2 wird die Angabe „§ 26c Abs. 8" durch die Angabe „§ 26c Abs. 11" ersetzt. 11. Nach § ... In § 27h Abs. 2 wird die Angabe „§ 26c Abs. 8" durch die Angabe „§ 26c Abs. 11" ersetzt. 11. Nach § 27i wird folgender Paragraph eingefügt: ... „§ 27j Pflegebedürftige, die bis zum 31. März 1995 nach § 26c Abs. 6 in der bis zum 31. März 1995 geltenden Fassung Pflegegeld bezogen haben, erhalten das ... übersteigt und die geltenden Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes ungeachtet des § 26c den Leistungsbezug nicht ausschließen; dabei bleibt eine Anrechnung der Geldleistung nach ... Gleiches gilt, soweit Pflegebedürftige, die bis zum 31. März 1995 Pflegegeld nach § 26c Abs. 6 in der bis zum 31. März 1995 geltenden Fassung und daneben Leistungen zur ... a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „das Pflegegeld (§ 26c Abs. 6)," gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 26c ... 26c Abs. 6)," gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 26c Abs. 6," gestrichen. 16. Dem § 64a Abs. 2 wird folgender Satz ...
Artikel 50 PflegeVG Übergangsregelung zum Bundessozialhilfegesetz, Bundesversorgungsgesetz und Lastenausgleichsgesetz
... zum 31. März 1995. Satz 1 gilt entsprechend für die Anrechnungsbestimmungen in § 26c Abs. 5 Satz 4 des Bundesversorgungsgesetzes und § 267 Abs. 1 Satz 6 zweiter Halbsatz des ...

Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933
§ 84 SEG Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen
... in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung: 1. Hilfe zur Pflege nach § 26c des Bundesversorgungsgesetzes , 2. Leistungen zur Weiterführung des Haushalts nach § 26d des ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 88 SVG Beschädigtenversorgung (vom 01.01.2024)
... Arbeit und Soziales in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes, die eine grundsätzliche, über den Einzelfall ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht. (5) In Angelegenheiten nach Teil 3 sind ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und in Angelegenheiten nach § 41 Absatz 2 sind ...
§ 108 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (vom 01.01.2024)
... 1 des Sozialgesetzbuchs Vierzehntes Buch tritt, 2. an die Stelle des Grundbetrags nach § 26c Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ein Betrag in Höhe des Vierfachen der ... des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch tritt, 3. an die Stelle des Grundbetrags nach § 26c Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ein Betrag in Höhe des Achtfachen der ...

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 145 SGB XIV Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen (vom 01.01.2024)
... Einkommensgrenze nach § 107 Absatz 1 tritt, 2. an die Stelle des Grundbetrags nach § 26c Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ein Betrag in Höhe des Vierfachen der ... zu § 28 des Zwölften Buches tritt, 3. an die Stelle des Grundbetrags nach § 26c Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ein Betrag in Höhe des Achtfachen der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 12 PSG III Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In § 25 Absatz 6 wird die Angabe „§ 26c Abs. 8" durch die Angabe „§ 26c Absatz 1" ersetzt. 2. In § ... § 25 Absatz 6 wird die Angabe „§ 26c Abs. 8" durch die Angabe „§ 26c Absatz 1" ersetzt. 2. In § 25e Absatz 3 wird die Angabe „§ 26c ... 26c Absatz 1" ersetzt. 2. In § 25e Absatz 3 wird die Angabe „§ 26c Abs. 11" durch die Angabe „§ 26c Absatz 5" ersetzt. 3. In § ... § 25e Absatz 3 wird die Angabe „§ 26c Abs. 11" durch die Angabe „§ 26c Absatz 5" ersetzt. 3. In § 25f Absatz 2 Nummer 4 werden die Wörter ... 4 werden die Wörter „Pflegegeldleistungen an Schwerstpflegebedürftige nach § 26c Absatz 8 Satz 3" durch die Wörter „Pflegegeld nach § 26c Absatz 1 für ... nach § 26c Absatz 8 Satz 3" durch die Wörter „Pflegegeld nach § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5" ersetzt. 4. ... 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5" ersetzt. 4. § 26c wird wie folgt gefasst: „§ 26c (1) Beschädigte und ... 4 oder 5" ersetzt. 4. § 26c wird wie folgt gefasst: „§ 26c (1) Beschädigte und Hinterbliebene erhalten Hilfe zur Pflege in entsprechender ... die für die Leistung maßgebliche Einkommensgrenze nach § 25e Absatz 1 oder § 26c Absatz 5 oder das Vermögen die Vermögensgrenze nach § 25f übersteigt." ... In Nummer 1 Buchstabe c wird das Komma und werden die Wörter „wenn der in § 26c Abs. 8 Satz 1 und 2 genannte Schweregrad der Pflegebedürftigkeit besteht" durch die ... ersetzt. bb) In Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „nach § 26c Abs. 8 Satz 3" durch die Wörter „für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 ... der Pflegegrade 4 oder 5" ersetzt. b) In Absatz 7 wird die Angabe „§ 26c Abs. 12" durch die Angabe „§ 26c Absatz 6" ersetzt. 8. In § ... b) In Absatz 7 wird die Angabe „§ 26c Abs. 12" durch die Angabe „§ 26c Absatz 6" ersetzt. 8. In § 27h Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ ... Absatz 6" ersetzt. 8. In § 27h Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 26c Abs. 11" durch die Angabe „§ 26c Absatz 5" ersetzt. 9. Nach § ... 27h Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 26c Abs. 11" durch die Angabe „§ 26c Absatz 5" ersetzt. 9. Nach § 27j werden die folgenden §§ 27k und ... 27k (1) Pflegebedürftige, deren Pflegebedürftigkeit nach § 26c in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung festgestellt worden ist und bei denen ... und bei denen spätestens am 31. Dezember 2016 die Voraussetzungen auf Leistungen nach § 26c in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung vorliegen, werden ab dem 1. Januar 2017 ohne erneute ... 27l Einer Person, die am 31. Dezember 2016 einen Anspruch auf Leistungen nach § 26c in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung hat, sind die ihr am 31. Dezember 2016 zustehenden ... dem 1. Januar 2017 die Leistungen für den notwendigen pflegerischen Bedarf, die nach § 26c in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren sind, geringer sind als die nach ... dem 1. Januar 2017 die Leistungen für den notwendigen pflegerischen Bedarf, die nach § 26c in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren sind, höher sind als die nach ... als die nach Satz 1 gewährten Leistungen, so sind die Leistungen rückwirkend nach § 26c in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu gewähren." 10. § 64b ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. Pflegegeld nach § 26c Absatz 1,". b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „der Pflegestufe, ... Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „der Pflegestufe, die für Leistungen nach § 26c Absatz 8" durch die Wörter „des Pflegegrades, der für die Erbringung von ... die Wörter „des Pflegegrades, der für die Erbringung von Pflegegeld nach § 26c Absatz 1" ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Artikel 1 BVGuaÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... nach § 27d Absatz 1 Nummer 3, 4. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 26c einschließlich der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 26d und  ... vom Hundert bei Erbringung von Pflegegeldleistungen an Schwerstpflegebedürftige nach § 26c Absatz 8 Satz 3, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 4 sowie von allen übrigen ... „gewähren" durch das Wort „erbringen" ersetzt. 12. § 26c wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 7 wird folgender Satz angefügt: ... nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch geleistetes Pflegegeld auf die Leistungen nach § 26c Absatz 9 Satz 1 und 2 anzurechnen." 13. In § 27a Satz 2 wird das Wort ... 1. Krankenhilfe nach § 26b, 2. Hilfe zur Pflege nach § 26c Absatz 8, 3. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a.  ... nach § 26b und bei der Feststellung der Pflegestufe, die für Leistungen nach § 26c Absatz 8 erforderlich ist, kann das Zeugnis eines amtlich bestellten Arztes oder des ... können mit Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums weitere in den §§ 26 bis 27d genannte Leistungen erbracht werden." 24. § 64c wird wie folgt ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 1 ReRaG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Buchstabe a zu berücksichtigen: 1. 40 Prozent bei Erbringung von Pflegegeld nach § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 ... 2. weitere 20 Prozent für Beschädigte bei Erbringung von Pflegegeld nach § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 1 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Anspruch auf Leistung in einer Einrichtung (§ 25b Abs. 1 Satz 2) oder auf Pflegegeld (§ 26c Abs. 8) steht, soweit die Leistung den Leistungsberechtigten erbracht worden wäre, nach ihrem ... Invalidenrentnern, 2. bei Leistungsberechtigten, die Leistungen nach § 26c Abs. 8 Satz 3 oder § 27d Abs. 1 Nr. 4 beziehen, sowie bei Sonderfürsorgeberechtigten im ... Satz 3 wird das Wort „des" durch das Wort „von" ersetzt. 20. § 26c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... die für die Leistung maßgebliche Einkommensgrenze nach § 25e Abs. 1 oder § 26c Abs. 11 oder das Vermögen die Vermögensgrenze nach § 25f übersteigt." ... Hilfe zur Pflege erhalten, gegenüber ihren Eltern geht wegen Leistungen nach den §§ 26c und 27d nur in Höhe von bis zu 26 Euro monatlich, wegen Leistungen nach § 27a nur in ...

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 6 SozRAnpG 2020 Weitere Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zum Jahr 2020
... Satz 1 Nummer 2 bis 4 ein Betrag von bis zu 200 Euro monatlich abzusetzen." 2. § 26c Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Bei der Festsetzung der Einkommensgrenze tritt an ...

Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 BVZustÜG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... durchgeführt. Soweit die Versorgung in der Erbringung von Leistungen nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, wird der Dritte Teil von den für die ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht. (6) In Angelegenheiten nach Absatz 1, ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und in Angelegenheiten nach § 41 Absatz 2 sind ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und bei Streitigkeiten in Angelegenheiten nach ...
Artikel 2 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, ist die Bundeswehrverwaltung ...
Artikel 3 BVZustÜG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016
... Arbeit und Soziales in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes, die eine grundsätzliche, über den Einzelfall ...
Artikel 4 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht," gestrichen. (2) § 51 des ...

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 8 PfWG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
...  26c des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 7. BBhVÄndV Weitere Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... besteht. Ein Anspruch auf Pflegepauschalen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach § 26c des Bundesversorgungsgesetzes berührt die Gewährung von Pauschalbeihilfe nicht.  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 7 2. BPersVGuaÄndG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht," gestrichen. f) Folgender Absatz 8 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Opferentschädigungsgesetz (OEG)
neugefasst durch B. v. 07.01.1985 BGBl. I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 15 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 6 OEG Zuständigkeit und Verfahren (vom 20.12.2019)
... von Leistungen besteht, die den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27h des Bundesversorgungsgesetzes ...
§ 7 OEG Rechtsweg
... von Leistungen besteht, die den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27h des Bundesversorgungsgesetzes entsprechen, ist der Verwaltungsrechtsweg ...