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Änderung Anlage 4 AGeV vom 20.05.2008

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Anlage 4 AGeV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.05.2008 geltenden Fassung
Anlage 4 AGeV n.F. (neue Fassung)
in der am 20.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
 
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Anlage 4 (zu § 9) Spirituosen mit geographischen Angaben


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (aufgehoben)


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Lfd. Nr. | Verkehrsbezeichnungen | Voraussetzungen

1 | 2 | 3

1. | Schwarzwälder Kirschwasser,
Schwarzwälder Himbeergeist,
Schwarzwälder Williamsbirne,
Schwarzwälder Mirabellenwasser,
Schwarzwälder Zwetschgenwasser | Herstellung im Schwarzwald aus den jeweiligen Früchten des Schwarzwaldes und seines nahe gelegenen Vorlandes. Zum Gebiet 'Schwarzwald und sein nahe gelegenes Vorland' zählen vom Regierungsbezirk Freiburg die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Lörrach, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Waldshut und die kreisfreien Städte Freiburg und Offenburg, und vom Regierungsbezirk Karlsruhe die Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Rastatt und die kreisfreien Städte Baden-Baden und Karlsruhe.

2. | Fränkisches Kirschwasser,
Fränkisches Zwetschgenwasser,
Fränkischer Obstler | Herstellung in Franken aus den jeweiligen Früchten von Franken. Zum Gebiet 'Franken' zählen die Regierungsbezirke Unter-, Mittel- und Oberfranken. 'Fränkischer Obstler' darf nur aus Birnen und Äpfeln hergestellt werden.

3. | Bayerischer Gebirgsenzian | Herstellung im Freistaat Bayern aus Enzianwurzeln, angebaut in den bayerischen Alpen oder dem bayerischen Alpenvorland.

4. | Ostfriesischer Korngenever | Herstellung in Ostfriesland. Zum Gebiet 'Ostfriesland' zählen vom Regierungsbezirk Weser-Ems die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund und die kreisfreie Stadt Emden. Der Alkoholgehalt besteht ausschließlich aus Korndestillat.

5. | Steinhäger | Herstellung in Steinhagen. Bei der Weiterverarbeitung des Wacholderlutters durch erneute Destillation darf nur Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Korndestillat sowie Wasser zugesetzt werden. Die Beigabe von anderen Zutaten mit Ausnahme einer geringen Menge an Wacholderbeeren ist unzulässig.

6. | Berliner Kümmel,
Hamburger Kümmel,
Münchener Kümmel | Herstellung in den jeweiligen Stadtgebieten und den jeweiligen Landkreisen.

7. | Bayerischer Kräuterlikör | Herstellung im Freistaat Bayern.

8. | Benediktbeurer Klosterlikör | Herstellung in Benediktbeuren nach Maßgabe der dortigen Praxis.

9. | Chiemseer Klosterlikör | Herstellung auf der Insel Frauen-Chiemsee nach Maßgabe der dortigen Praxis.

10. | Ettaler Klosterlikör | Herstellung in Ettal nach Maßgabe der dortigen Praxis.