Änderung § 6 Milch- und Margarinegesetz vom 25.03.2009

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§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.03.2009 geltenden Fassung
§ 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 399 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 11 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften


(Text neue Fassung)

§ 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften


vorherige Änderung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erläßt Bundesrates des Zustimmung mit die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

(heute geltende Fassung) 



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