§ 45d Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern
- 1.
- bei den Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist,
- a)
- die Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist oder bei denen Kapitalertragsteuer auf Grund des Freistellungsauftrags gemäß § 44b Absatz 6 Satz 4 dieses Gesetzes oder gemäß § 7 Absatz 5 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes erstattet wurde,
- b)
- die Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt worden ist,
- 2.
- die Kapitalerträge, bei denen auf Grund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorgenommen wurde.
2Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag sind die Daten beider Ehegatten zu übermitteln.
3§ 72a Absatz 4,
§ 93c Absatz 1 Nummer 3 und
§ 203a der Abgabenordnung finden keine Anwendung.
(2) 1Das Bundeszentralamt für Steuern darf den Sozialleistungsträgern die Daten nach Absatz 1 mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder die betroffene Person zustimmt. 2Für Zwecke des Satzes 1 ist das Bundeszentralamt für Steuern berechtigt, die ihm von den Sozialleistungsträgern übermittelten Daten mit den vorhandenen Daten nach Absatz 1 im Wege des automatisierten Datenabgleichs zu überprüfen und das Ergebnis den Sozialleistungsträgern mitzuteilen.
Frühere Fassungen von § 45d EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 44a EStG Abstandnahme vom Steuerabzug (vom 06.12.2024) ... Freistellungsauftrag ist ab dem 1. Januar 2016 unwirksam, wenn der Meldestelle im Sinne des § 45d Absatz 1 Satz 1 keine Identifikationsnummer des Gläubigers der Kapitalerträge und bei gemeinsamen ... auch keine des Ehegatten vorliegen. Sofern der Meldestelle im Sinne des § 45d Absatz 1 Satz 1 die Identifikationsnummer nicht bereits bekannt ist, kann sie diese beim Bundeszentralamt für ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2026 zufließen. (45) § 45d Absatz 1 in der am 14. Dezember 2010 geltenden Fassung ist erstmals für Kapitalerträge ... nur zu erfolgen, wenn die Identifikationsnummer der Meldestelle vorliegt. § 45d Absatz 1 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf Kapitalerträge, die ... Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2016 zufließen. § 45d Absatz 3 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist letztmals für Versicherungsverträge ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der Steuerdaten-ÜbermittlungsverordnungV. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3380
Verordnung zur Änderung steuerlicher VerordnungenV. v. 17.11.2010 BGBl. I S. 1544
Zitat in folgenden NormenBundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 41 BAföG Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung (vom 16.07.2019) ... Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind. Die Ämter ...
Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 01.01.2025) ... der Umsatzsteuer; 14. die Sammlung, Auswertung und Weitergabe der Daten, die nach § 45d des Einkommensteuergesetzes in den dort genannten Fällen zu übermitteln sind sowie die Übermittlung der ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
§ 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich (vom 26.11.2019) ... geringfügigen Beschäftigung zusammentreffen, 3. ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 118 SGB XII Überprüfung, Verwaltungshilfe (vom 01.01.2020) ... geringfügigen Beschäftigung zusammentreffen, 3. ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes dem Bundeszentralamt für Steuern (Auskunftsstelle) ...
Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 33 WoGG Datenabgleich (vom 01.01.2020) ... 7 Abs. 2, Abs. 3 oder § 8 Abs. 1 vorliegt oder vorlag, 2. ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes, insbesondere zu der Höhe von ...
Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAmtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... verpflichtete Stelle." 34. § 45b wird aufgehoben. 35. In § 45d Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „oder auf Grund von Sammelanträgen nach § ... auf Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2012 zufließen. § 45d Absatz 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) ist ...
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes ... „Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden." 19. In § 45d Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a werden nach den Wörtern „Abstand genommen worden ... „(16a) § 44a Absatz 7 und 8, § 44b Absatz 5 und 6, § 45b und § 45d Absatz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) sind ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2654
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Absatz 2a Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Sofern der Meldestelle im Sinne des § 45d Absatz 1 Satz 1 die Identifikationsnummer nicht bereits bekannt ist, kann sie diese beim Bundeszentralamt für ... a Satz 2." 29. § 45e Satz 2 wird wie folgt gefasst: „ § 45d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden." 30. § 46 wird wie folgt geändert: ... in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung sind, weiter anzuwenden. (45) § 45d Absatz 1 in der am 14. Dezember 2010 geltenden Fassung ist erstmals für Kapitalerträge ...
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... in Papierform zurückzufordern." 23. § 45d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... g) Dem Absatz 45 werden die folgenden Sätze angefügt: „§ 45d Absatz 1 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf ... auf Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2016 zufließen. § 45d Absatz 3 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist für Versicherungsverträge ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder" gestrichen. 32. Dem § 45d wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Ein inländischer ... der Angabe Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 45d Abs. 1 Satz 1," die Angabe § 45d Abs. 3 Satz 1," eingefügt. ... oder leichtfertig entgegen § 45d Abs. 1 Satz 1," die Angabe § 45d Abs. 3 Satz 1," eingefügt. 39. § 51 Abs. 4 ... anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2009 zufließen. § 45d Abs. 3 ist für Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Freistellungsauftrag ist ab dem 1. Januar 2016 unwirksam, wenn der Meldestelle im Sinne des § 45d Absatz 1 Satz 1 keine Identifikationsnummer des Gläubigers der Kapitalerträge und bei ... auch keine des Ehegatten vorliegen. Die Meldestelle im Sinne des § 45d Absatz 1 Satz 1 kann die Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, ... dem Vertreter einen Freistellungsauftrag erteilt hat." 31. § 45d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... cc) Der bisherige Satz 8 wird wie folgt gefasst: „§ 45d Absatz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) ist ... vorliegt." dd) In dem bisherigen Satz 9 werden nach der Angabe „§ 45d Absatz 3" die Wörter „in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 8. Dezember ...
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 33 BEG IV Änderung des Einkommensteuergesetzes ... 2 bis 5" durch die Wörter „Absätzen 2 bis 4" ersetzt. 3. § 45d Absatz 3 wird aufgehoben. 4. In § 50c Absatz 2 Satz 4 wird das ... 5. In § 50e Absatz 1 werden die Wörter „ § 45d Absatz 3 Satz 1 ," gestrichen. 6. § 52 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz ... werden." c) Absatz 45 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „ § 45d Absatz 3 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist letztmals für Versicherungsverträge ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Zitate in aufgehobenen TitelnSteuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV)
V. v. 28.01.2003 BGBl. I S. 139; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Eingangsformel StDÜV ... vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866) - des § 45d Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober ...
Wohngeldgesetz (WoGG)
neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
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